NPD Ein Verbot gilt als unwahrscheinlich

Karlsruhe · Am Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Doch selbst diejenigen, die das Verbot beantragt haben, glauben nicht an einen Erfolg.

Bundesverfassungsgericht: Ein NPD-Verbot gilt als unwahrscheinlich
Foto: dpa, pg pil

Annegret Kamp-Karrenbauer glaubt nicht an einen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht verkündet, aber die saarländische CDU-Ministerpräsidentin ist pessimistisch. Sie bezweifelt, dass das Bundesverfassungsgericht, das am Dienstag seine Entscheidung im Verfahren verkündet, die NPD verbieten wird. Das ist insofern erstaunlich, als dass Kramp-Karrenbauer über den Bundesrat das NPD-Verbot selbst mitbeantragt hat.

Dass selbst die Antragssteller nicht mehr an ein Verbot der rechtsextremen Partei glauben, zeigt, wie schmal der Grat eines Parteiverbots ist. Es gilt als das "schärfste Schwert der Demokratie" und darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Dementsprechend hoch sind die Voraussetzungen, die sich aus Artikel 21 des Grundgesetzes ergeben. Ein früherer Antrag war 2003 daran gescheitert, dass V-Leute in der NPD höchst aktiv waren und dadurch dem Staat zugerechnet wurden.

Nun sind in der dreitägigen mündlichen Verhandlung im März vergangenen Jahres die Zweifel über weitere V-Leute in der NPD weitestgehend beseitigt worden. Die Innenminister der Länder hatten Erklärungen abgegeben, in denen sie versicherten, alle Vertrauenspersonen aus der Partei abgezogen zu haben. Doch ein Verbot der Partei ist deswegen zwar möglich, aber nicht wahrscheinlicher geworden. Weil ein etwaiges NPD-Verbot des Bundesverfassungsgerichts aller Voraussicht nach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft würde, sind die Hürden hoch. Dessen Richter setzen für die Zulässigkeit des Verbots voraus, das von ihr eine konkrete Gefahr für die Demokratie ausgeht. Auf die NPD, die nur noch über wenige kommunale Mandate und finanzielle Mittel verfügt, trifft dies kaum zu. Sie steht nicht vor der Übernahme der Macht.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden überhaupt erst zwei politische Parteien verboten: 1952 eine Nachfolgeorganisation der NSDAP und 1956 die KPD. Die Maßstäbe der Karlsruher Richter werden sich mehr als 60 Jahre später nicht nur wegen des EGMR verändert haben. Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok sagt: "Ich nehme an, es gibt höhere Hürden." Die Demokratie in Deutschland sei inzwischen gesichert, die DDR abgeschafft und auch Adolf Hitler drohe nicht mehr. "Die alte Verbotsdogmatik wird mit Sicherheit geändert", so Morlok.

Annegret Kamp-Karrenbauer hat für den Fall einer neuen Pleite des Bundesrats schon eine Alternative ins Gespräch gebracht. Wenn man die NPD schon nicht verbieten könne, so solle man sie zumindest aus der staatlichen Finanzierung ausklammern. Ob man Parteien allerdings unterhalb der Ebene eines Verbots sanktionieren kann, ist umstritten. Dafür könnte eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein. Die Karlsruher Entscheidung jedenfalls wird für Wirbel im Parteienrecht sorgen.

(her)
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