Rauchverbot: Einheitliche Regelungen bleiben fern
zuletzt aktualisiert: 05.09.2008 - 14:02Berlin (RPO). Auf viel konnten sich die Gesundheitsminister bei ihrem Treffen in Berlin nicht einigen. Einige Länder legten lediglich fest, dass bei Ausnahmen für Raucherkneipen möglichst nach den gleichen Regeln zu verfahren sei. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeichnet sich demnach keine einheitliche Linie aller Bundesländer bei Rauchverboten in Gaststätten ab.
Hintergrund ist weniger die Debatte über die Nichtrauchergesetze, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli verändert werden müssen. Streit gibt es vielmehr vor allem über das zweite Thema der Minister, die Krankenhausfinanzierung. Die unionsgeführten Länder erklärten eine weitere Verhandlungsrunde für unnötig, weil es nur vier Wochen alte Beschlüsse der Minister gebe.
Zum Nichtraucherschutz vereinbarten die anwesenden Minister nur, das Verfassungsurteil möglichst einheitlich auszulegen. Dabei geht es zum Beispiel darum, was eine "zubereitete Speise" ist. Die anwesenden Gesundheitsminister sprachen sich nach Angaben der schleswig-holsteinischen Ressortchefin Gitta Trauernicht (SPD) dafür aus, nur Knabbergebäck in Raucherkneipen zuzulassen, also keine Buletten oder Soleier.
Außerdem beschlossen sie, die Altersgrenze von 18 Jahren für Raucherkneipen auch auf Nebenräume anzuwenden, in denen geraucht wird. Die Beschränkung auf 75 Quadratmeter bei Ein-Raum-Raucherkneipen soll ebenfalls strikt ausgelegt werden, wie Trauernicht weiter sagte.
Damit ist aber nach ihren Worten noch nicht festgelegt, ob einzelne Bundesländer das Rauchen in allen Gaststätten verbieten oder, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgesehen hat, nach nachvollziehbaren Regeln Ausnahmen zulassen. "Innerhalb der Unterschiedlichkeit wird es eine Einheitlichkeit geben", fasste Trauernicht die Ergebnisse der Beratungen zusammen. Trauernicht, Bundesministerin Ulla Schmidt und die niedersächsische Ressortchefin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) betonten einheitlich, dass die Gesundheitsminister generell für einen möglichst weitgehenden Nichtraucherschutz seien.
Umstrittene Beschlüsse von Plön
Zur Krankenhausfinanzierung sagte die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU), die nicht nach Berlin kam, im Südwestrundfunk, Schmidt müsse nur die Beschlüsse der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz in Plön umsetzen. Die seien immer noch gültig.
Sie sahen eine Finanzspritze für die finanziell angeschlagenen deutschen Kliniken vor, die die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sollen. Schmidt will aber auch eine Beteiligung der Länder an der Klinikfinanzierung über Investitionspauschalen durchsetzen. Dafür gab es in Plön keine Mehrheit.
Am Freitag wandte sich in Berlin nicht nur Ross-Luttmann gegen solche Pauschalen, sondern auch der mecklenburg-vorpommersche Sozialminister Erwin Sellering (SPD). Sein Land habe "wenig Interesse daran, dass wir hier vielleicht zentral darüber bestimmen, wo die Gelder eingesetzt werden", sagte der SPD-Politiker.
Bundesministerin Schmidt meinte hingegen: "Wir haben sehr große Zustimmung zum Referentenentwurf", der die umstrittenen Investitionspauschalen vorsieht. "Ich hoffe, dass auch die CDU-Minister und Ministerinnen hier ein Stück Vernunft aufbringen." Eine Lösung für die Krankenhausfinanzierung sei dringend.
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