Einsatz der Bundeswehr im Inland Union fordert erneut Verfassungsänderung

Düsseldorf · Nachdem eine aktuelle Umfrage ein klares Ja der Bevölkerung zu einem Einsatz der Bundeswehr im Innern ergeben hat, haben CDU und CSU sich erneut für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

 Bundeswehr-Sanitäter helfen in einer Flüchtlingsunterkunft.

Bundeswehr-Sanitäter helfen in einer Flüchtlingsunterkunft.

Foto: dpa, iwa bsc

"Die Bundeswehr muss dann helfen können, wenn die Fähigkeiten der Polizei beispielsweise bei der Terrorabwehr nicht mehr ausreichen", sagte Unionsvize Franz Josef Jung (CDU) unserer Redaktion. "Hierfür wäre eine Klarstellung im Grundgesetz sinnvoll", erklärte Jung. CSU-Sicherheitsexperte Florian Hahn nannte es absurd, dass die Bundeswehr Essen und Handtücher in Flüchtlingsunterkünften verteilen aber nicht die Einrichtung selbst schützen dürfe. "Die Bundeswehr hat sich als stabile und überaus demokratische Institution unseres Landes bewährt", erklärte Hahn. Vorbehalte gegen einen Einsatz im Innern seien daher "völlig unberechtigt und fast schon eine Beleidigung für den Staatsbürger in Uniform".

SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold räumte ein, dass sich die Bedrohungen nicht mehr scharf zwischen innen und außen trennen ließen. Doch bewaffnete Soldaten auf Bahnhöfen seien nur eine "Pseudo-Sicherheit", unterstrich Arnold. Klare Zuständigkeiten seien eine Voraussetzung, um mit Krisensituationen vernünftig umgehen zu können. "Soll man die Polizei der Bundeswehr unterordnen oder sollen die Soldaten Befehle von Polizisten kriegen?", fragte Arnold und sah damit belegt, dass die derzeitige Diskussion "Unsinn" sei und Deutschland "mit unserer geteilten Sicherheit sehr gut gefahren" sei. Auch die Grünen erkennen nach den Worten ihrer Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger "absolut keinen Bedarf" für eine Grundgesetzänderung. "Die Union betreibt mit ihrer ständigen Forderungen, die Streitkräfte im Inneren einzusetzen, Symbolpolitik und Panikmache und sät zu Unrecht Zweifel an den Fähigkeiten der Polizei", erklärte Brugger.

In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für die Deutsche Presse-Agentur hatten nur sieben Prozent einen Einsatz der Bundeswehr im Innern abgelehnt. 53 Prozent sagten, sie seien "auf jeden Fall" dafür, dass Soldaten im Ernstfall etwa Gebäude in Innenstädten schützen

Die Bundeswehr darf im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, die in den Grundgesetzartikeln 35 und 87a geregelt sind.

AMTSHILFE, Artikel 35, Absatz 1:

"Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe."

Das ist Grundlage für die jetzige Flüchtlingshilfe. Die Bundeswehr unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Unterbringung, beim Transport oder auch bei der Registrierung von Flüchtlingen. Rund 7000 Soldaten sind dafür abgestellt.

KATASTROPHENHILFE, Artikel 35, Absatz 2:

" (...) Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern."

Dieser Artikel kam zum Beispiel bei der Flutkatastrophe in Hamburg 1962 oder bei den Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe zur Anwendung. Die Bundeswehr half bei Evakuierungen und dem Bau von Dämmen. Ein "besonders schwerer Unglücksfall" kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Terroranschlag sein.

NOTSTAND, Artikel 87a, Absatz 4:

"Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen."

Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort