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Das Energie- und Klimapaket des Bundeskabinetts enthält 14 Punkte.
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Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Werte: Sparsame Neufahrzeuge werden künftig wenig oder gar nicht besteuert, Spritschlucker umso mehr.
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Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Der Ausbau hocheffizienter Kraftwerke, in denen Strom- und Heizwärme gleichzeitig produziert wird, soll weiter mit 750 Millionen Euro gefördert werden, die auf den Strompreis umgelegt werden.
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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Liberalisierung des Messwesens: Ziel ist die Einführung neuer Stromzähler, die eine genauere Verbrauchskontrolle erlauben.
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Novelle der Energieeinsparverordnung: Energiestandards für Neubauten und sanierte Gebäude werden ab 2009 um 30 Prozent verschärft, ab 2012 noch einmal genauso stark.
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37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung: Neue Standards für Stickoxidausstoß sollen Kraftwerke effizienter und sauberer machen.
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Leitlinien zur Beschaffung: Der Bund gibt sich selbst vor, zunehmend umweltfreundliche und energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen zu beschaffen.
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Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG): Mit neu gestaffelter Förderung für verschiedene Arten Ökostrom soll der Ausbau von heute zwölf auf bis zu 30 Prozent Anteil am Strommarkt erreicht werden.
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Macht die Nutzung von Ökowärme in Neubauten zur Pflicht und verspricht Zuschüsse für die Nutzung in Altbauten.
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Novelle der Gasnetzzugangsverordnung: Soll Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz fördern.
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Novelle Biokraftstoffquotengesetz: Bis 2020 sollen 20 Volumenprozent des Kraftstoffbedarfs aus Biomasse produziert werden.
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Nachhaltigkeitsverordnung: Soll Mindeststandards für die Produktion von Biomasse für Kraftstoffe sicherstellen.
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Kraftstoffqualitätsverordnung: Erlaubt die Beimischung von zehn Prozent Biosprit zu Benzin und sieben Prozent bei Diesel, statt bislang je fünf Prozent.
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Chemikalienschutzverordnung: Soll den Austritt von Treibhausgasen aus Kühlanlagen reduzieren.