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Ministerpräsidenten einigen sich: Enge Grenzen für Online-Angebote von ARD und ZDF

zuletzt aktualisiert: 12.06.2008 - 21:39

Berlin (RPO). Noch ein Jahr haben ARD und ZDF Zeit, dann müssen sie ihre Internetangebote deutlich einschränken. Ein breit aufgestelltes Presseangebot ist dann nicht mehr erlaubt. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin. WDR-Intendantin Monika Piel kritisiert die Entscheidung.

Die Online-Angebote von ARD und ZDF  Foto: Screenshot
Die Online-Angebote von ARD und ZDF Foto: Screenshot

Damit steht der Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages weitgehend. Wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch erläuterte, müssen die Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sendungsbezogen" sein und dürfen nicht als "elektronische Presse" erscheinen. Ihre Abrufbarkeit wird zeitlich begrenzt.

WDR-Intendantin Monika Piel hat die beabsichtigten Beschränkungen für die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender scharf kritisiert. "Die Verbote gehen weit über das hinaus, was die EU-Kommission ursprünglich verlangt hatte. In ganz Europa gibt es kein Land, das seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet derart im Detail einschränkt wie es im Entwurf für den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist", erklärte Piel am Donnerstag in Köln.

"Die Einführung einer Definition zum Begriff 'Elektronische Presse' für den Online-Bereich begrüße ich ausdrücklich", sagte die Intendantin. Die ARD habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, elektronische Presse online zu veranstalten. Im Umkehrschluss sei nun zu prüfen, welche Angebote seitens der Verleger im Rahmen ihrer elektronische Presse angeboten werden. So dürften reine Videoportale nicht unter elektronische Presse fallen. Sie wären Rundfunk und unterlägen dem entsprechenden Rundfunkrecht.

Strittige Punkte

Wie Koch erläuterte, orientiert sich der Beschluss der Ministerpräsidenten an einem Vertragsentwurf der Rundfunkkommission der Länder. Strittig ist noch, ob die Öffentlich-Rechtlichen Unterhaltungsthemen ins Internet stellen dürfen. Dieses Themenfeld bezeichnete die ARD allerdings umgehend als Teil der Grundversorgung. Für die Öffentlich-Rechtlichen tabu sein sollen demnach Kontaktbörsen, Beratungsdienste, Freizeittipps sowie alle kommerziellen Angebote.

Eine finanzielle Deckelung für ihre gebührenfinanzierten Internet-Aktivitäten soll es nicht geben. Sportliche Großereignisse, dazu gehört auch die Bundesliga, dürfen nur 24 Stunden abrufbar sein. Für andere Sportereignisse gilt eine Sieben-Tage-Frist. "Sendungsbezogen" heißt beispielsweise, dass ein Sender eine Landtagsdebatte im Wortlaut ins Internet stellen darf, wenn er darüber auch in einer Sendung berichtet.

Neuer Vertrag ab Sommer 2009

Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ist unter anderem notwendig, weil die EU-Kommission von Deutschland klare Regeln für die Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender verlangt. Außerdem soll er eine Trennlinie zu Printmedien und privaten Sendern mit jeweils eigenen Internetangeboten ziehen, die Wettbewerbsverzerrungen durch die Öffentlich-Rechtlichen befürchten.

Koch sagte, der Vertragsentwurf werde als nächstes mit der EU-Kommission und anschließend mit den Beteiligten besprochen. Im Oktober wollen die Ministerpräsidenten ihn auf ihrer nächsten Konferenz verabschieden. Die "Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien" soll im Sommer 2009 in Kraft treten.

Die Landeschefs seien zuversichtlich, dass die Kommission dem Vertrag zustimmt. Koch sagte, alle Beteiligten könnten mit den Regelungen "mit zusammengebissenen Zähnen hinreichend zufrieden" sein. Auch Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit sprach von einer weitgehenden Einigkeit der Landeschefs, räumte aber ein, dass bei diesem Thema "nicht alle Interessen unter einen Hut" zu bekommen seien.

ARD sieht ihr Angebot nicht im Widerspruch

Erste Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien sah positive Signale. Die Zeitschriftenverleger forderten weitergehende Einschränkungen. Die ARD sah ihr Online-Angebot zunächst nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen der Ministerpräsidenten. Jetzt stelle sich natürlich die Frage nach den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) äußerte scharfe Kritik. Es sei sehr bedauerlich, dass die Entscheidung lediglich im Bereich der nicht-sendungsbezogenen Telemedien eine klare Absage an lange Text- und Fotoangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet enthalte. Jetzt müsse Brüssel ein Machtwort sprechen.

Weitere Themen der Ministerpräsidentenkonferenz waren die 2009 anstehende Anhebung der Rundfunkgebühren um 95 Cent auf 17,98 Euro und der Kinderschutz. Koch sagte, die Länder stimmten über die Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz überein.

Quelle: ap

 
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