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Pläne in großer Koalition: Enkel sollen weniger Erbschaftsteuer zahlen

zuletzt aktualisiert: 11.06.2007 - 21:53

München (RPO). In der großen Koalition gibt es offenbar Pläne, die Erbschaftssteuer für die engsten Familienangehörigen spürbar zu senken. Davon würden vor allem Enkel profitieren: Sie mussten bisher im Vergleich zu Ehepartnern oder Kindern von Verstorbenen schon auf vergleichsweise geringe Erbschaften Steuern zahlen.

Hintergrund der Überlegungen ist einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar. Es führt dazu, dass vor allem auf Häuser und Grundbesitz spätestens von 2009 an mehr Erbschaftsteuer erhoben werden muss. Laut Union und SPD soll es jedoch bei dem bisherigen Steueraufkommen von etwa vier Milliarden Euro pro Jahr bleiben. Deshalb müssen die Steuersätze sinken oder die Freibeträge steigen.

Die Union will nun erreichen, dass die Steuersenkungen nicht allen Erben, sondern in erster Linie den engsten Familienangehörigen zugute kommen, wie der finanzpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt (CDU), dem Blatt sagte. Bislang kann der Ehepartner eines Verstorbenen mit einer Kombination aus dem persönlichem Freibetrag und dem so genannten Versorgungsfreibetrag bis zu 563 000 Euro steuerfrei erben.

Bei Kindern greift der Fiskus je nach Alter bei Beträgen oberhalb von 205 000 bis 257 000 Euro zu. Enkelkinder hingegen müssen sich bislang mit einem persönlichen Freibetrag von 51 200 Euro begnügen. Die Union will den Freibetrag für Enkelkinder mindestens auf 100 000 Euro verdoppeln.

Quelle: afp

 
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