Fragen und Antworten Das steht im Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuerreform

Berlin · Das Steuerrecht für Firmenerben muss in wichtigen Punkten geändert werden. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Doch was steht drin? Und wer würde von den Änderungen profitieren?

 Der Gesetzentwurf für die Erbschaftssteuerreform liegt vor. Er ist eine gute Nachricht vor allem für die Reichsten in Deutschland.

Der Gesetzentwurf für die Erbschaftssteuerreform liegt vor. Er ist eine gute Nachricht vor allem für die Reichsten in Deutschland.

Foto: dpa, jbu tmk fux

Welche Vorgaben gibt es für die Reform?

Das Bundesverfassungsgericht hat gleich mehrere Regelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt. So ist es demnach unzulässig, dass auch große Firmen ohne nähere Prüfung von der Erbschaftsteuer verschont bleiben können. Kritisiert wurde auch die Grenze von 20 Mitarbeitern, bis zu der Unternehmen für eine Steuerverschonung nur wenige Bedingungen erfüllen müssen. Da weit mehr als 90 Prozent aller Firmen hierzulande weniger als 20 Mitarbeiter haben, würde hier eine Ausnahme zur Regel, befand Karlsruhe.

Was will die Bundesregierung?

Sie will sicherstellen, dass betriebliches Vermögen weitgehend unangetastet bleibt. Über Steuervergünstigungen soll der Fortbestand von Firmen und den dazugehörigen Arbeitsplätzen auch über den Tod des Besitzers hinaus geschützt werden.

Wie sollen kleine und mittlere Unternehmen künftig vor zu großer Belastung geschützt werden?

Statt der 20-Mitarbeiter-Grenze will das Bundesfinanzministerium eine Grenze von bis zu drei Mitarbeitern vorgeben. Bis zu dieser Größenordnung sollen Firmen von der Steuer freigestellt werden. In Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern müssen Erben künftig sieben Jahre lang eine etwas geringere Lohnsumme weiterführen, um eine komplette steuerliche Freistellung zu erhalten.

Welche Regeln sind für große Firmen vorgesehen?

Sie sollen, wie von Karlsruhe gefordert, erst nach einer Bedürfnisprüfung Vergünstigungen erhalten. Sie soll laut Gesetzentwurf auf Antrag des Erben erfolgen, wenn ein "begünstigtes Vermögen" von über 20 Millionen Euro erworben wird, in gewissen Fällen ab 40 Millionen Euro. Die auch kleinere Firmen betreffenden Vorschriften zur Weiterführung über mehrere Jahre und zur Lohnsummenprüfung gelten hier ebenfalls.

Unterhalb der 20-Millionen-Euro-Schwelle bleibt es bei der bisherigen Steuerbefreiung. Oberhalb kann die Steuer erlassen werden, wenn der Erbe nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Steuer gestundet werden - beispielsweise wenn der Erbe dafür einen Kredit aufnehmen müsste.

Wie viele Betriebe sind von der 20-Millionen-Grenze betroffen?

Nach Angaben von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) überschritten im Jahr 2013 nur zwei Prozent der vererbten oder verschenkten Firmen diese Schwelle.

Welche Bedeutung hat die Erbschaftsteuer?

Allzu große Bedeutung hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die an die Länder fließt, für den Staat insgesamt nicht. Sie macht nur etwa ein Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Pro Jahr kommen etwa 4,5 Milliarden Euro zusammen.

Sind auch Änderungen für privat vererbtes Vermögen geplant?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die für vererbte oder verschenkte Firmen geltenden Regelungen moniert. Eine komplette Neuordnung der Erbschaft-und Schenkungsteuer, die auch denkbar wäre, lehnt das Bundesfinanzministerium ab.

(AFP)
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