Gesetzentwurf Erbschaftsteuer-Reform droht für Erben teurer zu werden

Berlin · Der von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer würde für die Firmenerben langfristig teurer werden als der Status quo.

 Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung vorgegeben, die Besteuerung von Firmenerben bis Mitte 2016 zu ändern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung vorgegeben, die Besteuerung von Firmenerben bis Mitte 2016 zu ändern.

Foto: dpa, jbu tmk fux

Das geht aus Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums für den Finanzausschuss des Bundestags hervor. Demnach würde der Regierungsentwurf den Bundesländern zehn Jahre nach seiner Einführung rund 1,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen bescheren, als ihnen bisher aus der betrieblichen Erbschaftsteuer zufließen. In der Übergangsphase der ersten Jahre würde der Fiskus dagegen jährlich nur 180 Millionen Euro mehr einnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung vorgegeben, die Besteuerung von Firmenerben bis Mitte 2016 zu ändern. In einem Urteil hatte es Ende 2014 die Bevorzugung der Erben vor allem größerer Unternehmen gegenüber allen anderen Erben als teilweise verfassungswidrig eingestuft.

Schäubles Haus begründet den großen Unterschied zwischen kurz- und langfristigen Wirkungen der Reform damit, dass es in Erwartung des Verfassungsurteils zu erheblichen Vorzieheffekten bei den Übertragungen von Betriebsvermögen gekommen sei. In den kommenden zehn Jahren sei deshalb zunächst nicht mehr so viel Erbmasse da, die noch übertragen werden könne.

Bislang konnte sich die Koalition nicht auf ein gemeinsames Reformkonzept einigen. Nach einem früheren Koalitionsbeschluss soll die Reform aufkommensneutral sein. Schäubles Konzept würde die Belastungen für Firmenerben dagegen langfristig um 30 Prozent erhöhen.

Der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion will seinerseits erhebliche Entlastungen für Firmenerben durchsetzen. Dagegen kämpfen die SPD-Länder um deutliche Einnahmesteigerungen: Ihr Reformkonzept würde langfristig zu einer Verdoppelung der Einnahmen auf acht Milliarden Euro führen.

In der SPD gibt es aber auch viele Befürworter einer Steuervereinfachung. Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) hatte ein Konzept vorgelegt, das die Streichung aller Ausnahmetatbestände bei gleichzeitiger Staffelung der Steuersätze auf fünf, zehn und 15 Prozent vorsieht. Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würde dieses Modell kurzfristig aber zu deutlichen Mindereinnahmen von 1,3 Milliarden pro Jahr führen. Auch langfristig blieben die Mehreinnahmen mit einem Plus von nur gut 200 Millionen Euro sicher deutlich unterhalb der Erwartungen der SPD-Länder.

Die Grünen machten die Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die Einnahmen aus der betrieblichen Erbschaftsteuer wegen vorgezogener Schenkungen in den kommenden Jahren sinken dürften. "Die Bundesregierung hat versäumt, eine klare Aussage zu treffen, dass das neue Gesetz rückwirkend zur Urteilsverkündung in Kraft treten wird, um weiteren Gestaltungsaktivitäten den Boden zu entziehen", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort