Erbschaftsteuerreform Schäuble ist zu Änderungen an seinen Plänen bereit

Frankfurt/Main · Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist nach Protesten der Wirtschaft zu Korrekturen an seinen Plänen für eine Reform der Erbschaftsteuer bereit.

"Ich will doch nicht den Mittelstand aus Deutschland vertreiben", sagte Schäuble der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Montag. Er wolle nicht mehr ändern als unbedingt notwendig, "aber auch nicht weniger". "Keiner kann ein Interesse daran haben, dass die Erbschaftsteuer zum vierten Mal in Karlsruhe scheitert", ergänzte der Minister. "Meistens kriegen Sie keine Lösung, bei der Sie nicht auch Bauchschmerzen haben."

Schäuble plant, die Ausnahmen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer nicht mehr von der Zahl der Arbeitnehmer, sondern von der Lohnsumme abhängig zu machen. Geplant ist zudem eine Bedürfnisprüfung, in die der Bundesfinanzminister nicht nur das betriebliche, sondern auch das private Vermögen der Erben von Familienunternehmen einbeziehen will. Grundsätzlich will Schäuble aber daran festhalten, dass ein Erbe, der ein Unternehmen weiterführt und die Arbeitsplätze dort erhält, von der Erbschaftsteuer befreit wird.

Die Bedürfnisprüfung, die das Bundesverfassungsgericht für die Verschonung großer Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer verlangt, soll nach den bisherigen Plänen Schäubles Pflicht werden, wenn die direkt für den Betrieb relevanten vererbten Unternehmensteile einen Wert über 20 Millionen Euro haben. Der Wirtschaft ist dieser Grenzwert allerdings zu gering. "Wir haben uns auf nichts festgelegt", sagte Schäuble dazu der "FAZ".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember wesentliche Elemente der bislang geltenden Steuervergünstigungen für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt und der Politik aufgetragen, bis Ende Juni 2016 eine Reform zu beschließen. Schäuble hatte Ende Februar seine Pläne vorgelegt, die aber vor allem den Wirtschaftspolitikern in der Union zu wenig mittelstandsfreundlich sind.

(AFP)
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