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Verdacht der gefährlichen Körperverletzung: Erneuter Haftbefehl gegen mutmaßlichen Potsdamer Schläger

zuletzt aktualisiert: 24.05.2006 - 18:50

Karlsruhe (rpo). Im Fall um den in Potsdam verprügelten Deutsch-Äthiopier Ermyas M. ist der Beschuldigte Björn L. wieder in Untersuchungshaft. Nach einem Antrag des Generalbundesanwaltes Kay Nehm haben die Ermittlungsrichter erneut einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen Björn L. erlassen, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwochabend in Karlsruhe mit.

Der zweite Verdächtige Thomas M. bleibt jedoch auf freiem Fuß. Die beiden Männer sollen am Ostersonntag den Deutsch-Afrikaner Ermyas M. in Potsdam zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben.

Erst am Dienstag war der Haftbefehl gegen die Verdächtigen aufgehoben worden, weil zunächst kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Hintergrund war den Ermittlern zufolge, dass sich das Opfer nicht mehr an die Tat erinnern kann. Ermyas M. war am Montag erstmals zum Angriff befragt worden.

Dem Generalbundesanwalt zufolge erhärten die neuen Erkenntnisse sogar den Verdacht gegen Björn L. Sie seien erst am Dienstagabend nach der Haftentscheidung des Ermittlungsrichters bekannt geworden. Um welche neuen Erkenntnisse es sich handelt, teilte die Bundesanwaltschaft auch auf Anfrage nicht mit. Die Anwälte der beiden Männer waren am Mittwochabend zunächst nicht erreichbar.

Bei der Entscheidung des Ermittlungsrichters vom Dienstag handelte es sich nicht einen offiziellen Haftprüfungstermin. Aus Justizkreisen verlautete, dass selbst die Bundesanwaltschaft von der Aufhebung des Haftbefehls überrascht gewesen sei.

Die Freilassung der beiden mutmaßlichen Gewalttäter war am Mittwoch auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während der stellvertretende Unionsfraktionschef im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die Bundesanwaltschaft in Schutz nahm, äußerte sich der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm zurückhaltend. Der CDU-Politiker hatte zuvor Generalbundesanwalt Kay Nehm heftig kritisiert, weil dieser die Ermittlungen aufgenommen hatte.

Bosbach sagte, der Karlsruher Anklagebehörde sei kein Vorwurf zu machen, weil sie nach dem ersten Erscheinungsbild habe handeln müssen. Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang: "Das ist noch kein Unschuldsnachweis." Schönbohm hielt sich mit einer Wertung zurück: "Man könnte eine Menge sagen", meinte der CDU-Politiker. "Aber es geht hier um ein Ermittlungsverfahren. Ich sage dazu nichts."

Keiner Erinnerung bei Ermyas M.

Opfer-Anwalt Thomas Zippel bestätigte, dass sich der noch immer im Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn liegende Ermyas M. nicht an den Überfall erinnern könne. Verantwortlich für die Erinnerungslücken seien die schweren Hirnverletzungen, die der 37-Jährige bei der Attacke erlitten habe.

Nehms Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten hatte bereits vor dem neuerlichen Haftbefehl betont, dass keines der Indizien, die den dringenden Tatverdacht gerechtfertigt hätten, entfallen sei. Der Verdacht bestehe fort.

Der Anwalt Sven-Oliver Mielke, der den Beschuldigten Björn L. vertritt, erklärte dagegen ebenfalls noch vor der Verhaftung seines Mandanten, die von der Bundesanwaltschaft gesammelten Indizien reichten nicht für eine Verwertung vor Gericht aus. Die auf Glassplittern am Tatort entdeckten Blutreste habe sich nach einer DNA-Analyse als nicht eindeutig zuzuordnende Mischspur herausgestellt.

Unterdessen wurde der bei einem vermutlich ebenfalls fremdenfeindlichen Überfall schwer verletzte türkischstämmige Politiker Giyasettin Sayan aus dem Krankenhaus entlassen. Der 56-Jährige fühle sich noch sehr angeschlagen, sagte eine Sprecherin der Berliner Linkspartei. Er könne seine Arbeit erst in einigen Tagen wieder aufnehmen. Sayan war am Freitagabend niedergeschlagen worden.

Quelle: ap

 
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