Karlsruhe prüft Euro-Rettungspolitik "Es geht um das Vertrauen des Bürgers"

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch seine Verhandlung zur Euro-Rettungspolitik fortgesetzt. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sieht Chancen, dass Karlsruhe der Europäischen Zentralbank (EZB) Grenzen setzt: "Es geht um das Vertrauen der Bürger in das gesamte europäische Projekt."

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"Das Vernünftigste wäre jetzt, dass Karlsruhe sagen würde: Wir wollen, dass die Auflagen, die wir im letzten Urteil gegeben haben, auf den Buchstaben eingehalten werden. Das heißt: Umgehungsmöglichkeiten via EZB ohne Bundestag und ohne Haftungsgrenzen geht nicht", sagt Däubler-Gmelin, die zum Kreis der Kläger gehört, am Mittwoch in Karlsruhe.

Am Vormittag soll zunächst weiter über die Zulässigkeit eines Programms der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf maroder Staatsanleihen gesprochen werden. Am Nachmittag will das Gericht dann noch Detailfragen klären, die bei der grundsätzlichen Billigung des ESM-Rettungsfonds im Urteil vom vergangenen September offen geblieben waren.

Die Kläger werfen der EZB vor, sie handele mit dem beabsichtigten Ankauf maroder Staatsanleihen von Euro-Ländern außerhalb ihres Mandats und gefährde wegen einer möglichen Schuldenhaftung den deutschen Bundeshaushalt und das Budgetrecht der Parlamentarier.

Am Dienstagabend hatte das Gericht Sachverständige zu dem Anleihekauf-Programm gehört. Der deutsche Vertreter im EZB-Direktorium, Jörg Asmussen, verteidigte das sogenannte OMT-Programm, weil bereits seine Ankündigung im September die Finanzmärkte beruhigt habe und überhöhte Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen gefallen seien. Bundesbankpräsident Jens Weidmann teilte dagegen die Kritik der Kläger. Sie werfen der EZB vor, mit dem OTM-Programm eine verbotene Staatsfinanzierung per Notenpresse zu betreiben.

Karlsruhe muss nun unter anderem prüfen, ob es in dem Fall überhaupt entscheiden darf: Die EZB ist ein unabhängiges Organ der EU, gegen die nur andere EU-Organe oder Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen können. Einzelne Bürger haben in Luxemburg jedoch kein Klagerecht.

(AFP/csi)
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