NRW-Kommunalwahl: EU-Ausländer können ihre Stimme abgeben
zuletzt aktualisiert: 28.07.2009 - 18:15Düsseldorf (RPO). Zur Nutzung ihres Wahlrechts sollten sich in Nordrhein-Westfalen lebende Ausländer aus EU-Staaten bis Mitte kommenden Monats für die Kommunalwahl am 30. August eintragen lassen.
"Wer bis zum 14. August gemeldet ist, wird ins Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen. Dies gilt auf Antrag auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind", sagte der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Thomas Kufen, am Dienstag in Düsseldorf.
Alle EU-Bürger, die in NRW gemeldet sind, bekommen automatisch ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben.
"Gerade die kommunale Politik beeinflusst unser tägliches Leben. Jeder sollte daher von seinem Wahlrecht Gebrauch machen, um an den politischen Entscheidungen in seiner Gemeinde teilzuhaben", betonte Kufen.
Die neuesten Nachrichten und Berichte aus Politik, Wirtschaft, Panorama, Sport,
Kultur, Gesellschaft, Wissenschaft, Multimedia, Auto,
Reise und Beruf - im Archiv auch gratis recherchierbar. Dazu die besten Bilder,
Live-Ticker, Kolumnen und Hintergrundberichte.