Neuer Gesetzesentwurf: EU plant noch schärferes Rauchverbot
VON GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 03.07.2008Brüssel/Düsseldorf (RPO). Die EU-Kommissare für Arbeitsschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz planen Informationen unserer Zeitung zufolge einen Gesetzentwurf. Darin sollen neue Bestimmungen zum Schutz der Mitabeiter in Gaststätten vorgeschrieben werden, die das Rauchverbot, das in NRW zum Monatsbeginn in Kraft getreten ist, verschärfen würde.
Wie es heißt, soll künftig in allen gastronomischen Betrieben, die Angestellte beschäftigen, ein absolutes Rauchverbot gelten. Die Zustimmung des EU-Parlaments gilt als sicher. Die Abgeordneten hatten bereits im letzten Jahr bei nur zwei Gegenstimmen ein Grünbuch "für ein rauchfreies Europa" verabschiedet.
Darin heißt es, die Kommission solle "einen Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" vorlegen, "wonach alle Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass der Arbeitsplatz frei von Tabakrauch ist".
Vielen Gesundheitsexperten in Brüssel gehen die Rauchverbote in der EU nicht weit genug. So sieht das NRW-Gesetz zum Nichtraucherschutz die Möglichkeit vor, dass sich Eckkneipen in so genannte "Raucherclubs" umbenennen können.
Eine einfache Unterschrift der Gäste reicht, um einen Mitgliedsausweis zu erhalten. Nach Schätzungen des Hotel- und Gaststätten-Verbands in NRW nutzt jede dritte Eckkneipe diese Sonderregelung aus. "Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders", sagte Karl-Heinz Florenz, Europaparlamentarier aus Neukirchen-Vluyn, unserer Zeitung. Der CDU-Politiker plädiert aber dafür, erst einmal die Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz abzuwarten, ehe Brüssel eingreife.
Unklar ist, ob die geplante Verschärfung des Nichtraucherschutzes auch die inhabergeführten "Ein-Mann-Betriebe" betrifft. Da diese keine Angestellten beschäftigen, würde die Ausweitung des Arbeitsschutzes für Mitarbeiter dort nicht greifen. "Ein hundertprozentiges Rauchverbot wird sich wohl nicht durchsetzen lassen", sagt EU-Politiker Florenz.
Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden von drei Wirten, die ihre wirtschaftliche Existenz durch das Rauchverbot bedroht sehen. Die Richter wollen in den nächsten Wochen ein Grundsatzurteil fällen.
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