EU-Wahlrecht Innenminister will Lücke schließen

Berlin · Thomas de Maizière (CDU) will das EU-Wahlrecht in Deutschland so anpassen, dass Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht mehr zweifach wählen können, ohne dabei aufzufallen. Dies geht aus einem Schreiben des Innenministers an Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) hervor, das unserer Zeitung Redaktion.

 Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Foto: dpa, gam cul jol

In dem Schreiben kündigt de Maizière ein Treffen seines Ministeriums am 30. September mit dem Bundeswahlleiter und den Landeswahlleitern an. Thematisiert werden sollen "mögliche innerstaatliche Maßnahmen", mit denen die "Einhaltung des Verbots einer mehrfachen Stimmabgabe durch Doppelstaatler bei der Europawahl" sichergestellt werden könne.

Nach der Europawahl im Mai hatte sich der Chefredakteur der Wochenzeitung "Die Zeit", Giovanni di Lorenzo, dazu bekannt, seine Stimme zweifach abgegeben zu haben, in Deutschland und in Italien. Damit war die Debatte um das EU-Wahlrecht ins Rollen gekommen.

Eine solche zweifache Stimmabgabe ist verboten. Allerdings gebe es "aktuell keinen Mechanismus" in der EU, "um die Einhaltung des Verbots auch verwaltungstechnisch sicherzustellen", heißt es weiter in dem Schreiben de Maizières.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland mehr als eine Million wahlberechtigte Bürger, die neben der deutschen eine weitere EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Insgesamt sind in Deutschland rund 62 Millionen Personen wahlberechtigt.

Bundestagsvizepräsident Singhammer sieht dringenden Handlungsbedarf. "Es kann nicht richtig sein, dass am Ende bei der Europa-Wahl in Deutschland derjenige der Dumme ist, der allein die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt", sagte Singhammer.

Eine Doppelwahl widerspreche auch dem "klassischen Demokratieverständnis - eine Person eine Stimme". Und sie fördert aus Singhammers Sicht die "Politikverdrossenheit".

(qua)
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