Urteil gegen ESM und Fiskalpakt? Europa blickt gebannt nach Karlsruhe

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht will heute bekannt geben, ob es sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm und zum Fiskalpakt wie geplant am Mittwoch verkünden wird. Einer der Kläger, der CSU-Politiker Gauweiler, unterstreicht im Vorfeld noch einmal seine Argumente.

 Euro-Rebell Peter Gauweiler (CSU) drängt auf eine Entscheidung.

Euro-Rebell Peter Gauweiler (CSU) drängt auf eine Entscheidung.

Foto: dapd, Timm Schamberger

Der Zweite Senat hatte gestern in Karlsruhe über einen neuen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler beraten, der eine Verschiebung des Urteilstermins erreichen will.

Gauweiler hält den in der vergangenen Woche gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig.

Die EZB habe sich ohne demokratische Ermächtigung zu einem "Hyper-Rettungsschirm" konstituiert und damit eine völlig neue Situation für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages geschaffen, argumentiert Gauweiler.

"Das Bundesverfassungsgericht ist, wie der Bundestag, von dem Beschluss der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aus Euro-Krisenstaaten ankaufen zu wollen, völlig überrascht, wenn nicht überfallen worden", sagte Gauweiler der "Passauer Neuen Presse" im Vorfeld.

Diese neue Situation sollte jetzt im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Euro-Rettungsschirm ESM berücksichtigt werden. Sein Eilantrag bezwecke, dass der Rettungsschirm ESM nicht in Kraft treten kann, bevor "diese undemokratische Selbstermächtigung der EZB" wieder zurückgenommen werde.

Gauweiler, der auch zu den Klägern gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM gehört, warnte, dass der geplante Rettungsschirm ESM unkalkulierbare Risiken für den deutschen Staatshaushalt mit sich bringe. "Wenn einzelne Staaten im Euroraum als Zahler für die Haftung ausfallen würden, könnte Deutschland stärker in Anspruch genommen werden, ohne dass der Bundestag damit die letzte Entscheidung hätte", sagte der CSU-Abgeordnete.

"Ein solcher Vertrag höhlt also auch das deutsche Wahlrecht aus. Die Wähler dürfen zwar wählen, doch die Gewählten haben nichts zu sagen", beklagte der Jurist, dass "das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt wird".

(APD)
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