EuGH-Urteil Deutschland darf arbeitslosen Europäern Hartz IV verwehren

Luxemburg · Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Az: C-333/13).

Die wichtigsten Urteile zu Hartz IV
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Foto: ddp, ddp

Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.

Arbeitsuchende Zuwanderer aus Ländern der Europäischen Union (EU) sind in Deutschland generell von Hartz IV ausgeschlossen. Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer teilte mit, das Urteil bedeute für ihn ein "ein klares Nein zu Sozialtourismus und Sozialmissbrauch". Es sei gut, dass der EuGH für Rechtssicherheit sorge. "Dieses Recht muss nun auch konsequent angewandt werden", forderte Scheuer.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter Leipzig hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden. Das Sozialgericht Leipzig bat den EU-Gerichtshof um Hilfe.

Der Fall hat grundlegende Bedeutung, weil die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU schon länger schwelt. Dabei geht es vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Seit Januar gilt für deren Bürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. In Deutschland klagen einige Kommunen über eine wachsende Zahl von Ankömmlingen aus diesen beiden ehemaligen Ostblockstaaten. Gerichte in Deutschland hatten zuletzt gegensätzlich in dieser Frage entschieden.

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