Kommentar zum Hartz-IV-Urteil Soziale Spaltung unter Zuwanderern

Meinung | Berlin/Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof hat die Klage einer in Leipzig lebenden Rumänin auf Hartz-IV-Leistungen abgewiesen. Finanzminister und Kämmerer in Deutschland sind erleichtert: Für Zuwanderer aus anderen EU-Ländern wird es dank dieses Urteils keinen nochmals erhöhten Anreiz geben, allein wegen der Hartz-IV-Leistungen nach Deutschland umzuziehen.

Europäischer Gerichtshof: Soziale Spaltung unter Zuwanderern
Foto: dpa

Einen reinen Sozialtourismus nach Deutschland schließt dieses Urteil zumindest rechtlich aus. Dennoch gibt es soziale und finanzielle Probleme in deutschen Städten, die es mit einer wachsenden Zahl von Hartz-IV-Beziehern aus Rumänien, Bulgarien oder anderen EU-Staaten zu tun haben.

Bei den EU-Zuwanderern zeigt sich eine tiefe soziale Spaltung: Viele von ihnen sind bestens ausgebildet und finden problemlos Arbeit in Deutschland. Die Zahl der in Deutschland beschäftigten Rumänen und Bulgaren etwa stieg nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit zwischen Juli 2013 und Juli 2014 um sagenhafte 55 Prozent. In absoluten Zahlen: Die Bundesagentur zählte in diesem Juli gut 250000 beschäftigte Bulgaren und Rumänen in Deutschland, das waren 90000 mehr als ein Jahr zuvor.

Allerdings nahm auch die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus diesen Ländern in derselben Zeitspanne stark zu. Sie verdoppelte sich binnen Jahresfrist auf heute etwa 66000 Leistungsempfänger. Was heißt das für die betroffenen Kommunen, etwa Duisburg oder Berlin? Sie müssen sich künftig noch intensiver als bisher um die Zuwanderer aus EU-Staaten kümmern, die bisher nicht die Anforderungen des Arbeitsmarkts erfüllen. Hier empfehlen sich zum Beispiel Coachings und Sprachkurse, die auf die speziellen Eigenheiten der Zuwanderergruppen zugeschnitten sind.

(mar)
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