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"Gesetz reicht aus": Evangelische Kirche gegen härtere Strafen für Gotteslästerer

zuletzt aktualisiert: 19.06.2006 - 15:34

Bonn (rpo). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich dagegen ausgesprochen, Gotteslästerer härter zu bestrafen. Sie reagierte damit auf das Ansinnen des bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber, die Gesetze zu verschärfen und Gotteslästerer drei Jahre ins Gefängnis zu bringen.

"Wir sehen keine Gründe für die Verschärfung des Strafrechts", sagte die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr am Montag in Berlin. Die Rechtsprechung sei bislang "sensibel" mit blasphemischen Handlungen umgegangen, betonte Bahr. Die Regelung im Strafgesetzbuch, nach denen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könnten, reichten völlig aus. Die Richter hätten bislang "in einer Verantwortung, die die Evangelische Kirche sehr begrüßt", geurteilt, betonte Bahr. Der Staat sei zudem gar nicht in der Lage zu "entscheiden, was blasphemisch ist und was nicht".

Nach Ansicht Stoibers hingegen ist der bisherige Paragraf 166 StGB ist "völlig stumpf und wirkungslos". Er sehe eine Strafe nur dann vor, "wenn der öffentliche Friede gefährdet ist und Aufruhr droht", so Stoiber in der "Bild". "Wohin das führen kann, hat der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr auf alarmierende Weise gezeigt." Wer bewusst auf religiösen Empfindungen herumtrampele, müsse mit Konsequenzen rechnen. "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist."

Eben das sei nicht der Fall, so die Vertreterin der EKD: Nicht nur die Justiz, auch die Medien gingen behutsam mit den Empfindungen der Christen um. So habe sich der Deutsche Werberat für ein Absetzen der Werbung für die von der Kirche kritisierte MTV-Serie "Popetown" in der Karwoche eingesetzt. Die Kirche vertraue "auf die ethischen Selbstbindungskräfte" von Presse und Werbung.

"Religion braucht Freiheit"

Die Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank sagte dagegen, der bisherige Paragraf 166 im Strafgesetzbuch reiche aus. Religion brauche Freiheit, nur so könne sie wachsen. Werte müssten glaubwürdig im Privaten und im Beruf vorgelebt werden. Das sei wichtiger, als gegen unethisches Verhalten zu prozessieren. Die CSU-Politikerin plädierte für eine verstärkte Wertebildung in den Schulen. Kinder und Jugendliche bräuchten glaubwürdige moralische Vorbilder. Aber auch die Erwachsenen sollten die selbst gepredigten Werte mit Leben füllen.

Der bayerische Ministerpräsident hatte am 6. Juni mit Vertretern der Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern ein Spitzengespräch über das Problem geführt. Dabei war die Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verabredet worden, die auch über Änderungen im Strafgesetzbuch beraten soll. Stoiber hatte aber eingeräumt, dass das Strafrecht allein nicht ausreichen werde, um das Wertebewusstsein zu stärken. Ziel müsse eine Kultur des Respekts sein.

Verfahren gegen "Pope Town" eingestellt

Die Verfahrenseinstellung gegen MTV begründete ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin mit den Worten, die Werbung sei "geschmacklos, aber noch nicht strafbar" gewesen. MTV hatte vor Ostern in einer Anzeigenkampagne für Popetown eine Jesusfigur gezeigt, die unter einem leeren Kreuz vor einem Fernseher sitzt. Die Werbung war mit "Lachen statt rumhängen" überschrieben. Herrmann sah darin den Straftatbestand der Religionsbeschimpfung gegeben. Seit Anfang Mai strahlt MTV nun wöchentlich die Serie aus; meist liegt die Zuschauerzahl dabei laut Sender zwischen 180.000 und 120.000.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft fügte hinzu, bloße Geschmacklosigkeit sei noch keine Beschimpfung. Dazu müsse zum Beispiel eine "feindliche Zielrichtung" gegeben sein. Außerdem habe es keine Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Der Artikel 166 des Strafgesetzbuches benenne diesen Aspekt aber als Kriterium für die Strafbarkeit einer Religionsbeschimpfung.

Quelle: afp

 
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