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Rechtssreit: Ex-Finanzminister Eichel erstreitet 6000 Euro Pension

zuletzt aktualisiert: 25.04.2008 - 18:17

Kassel (RPO). Die Stadt Kassel muss Ex-Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) eine Pension von rund 6000 Euro zahlen. Das hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Eichel war nach seiner Tätigkeit als Lehrer von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister in Kassel.

Damit bekommt der SPD-Politiker voraussichtlich höhere Ruhegehälter als er selbst verlangt hat. Die Stadt Kassel wurde am Freitag vom Verwaltungsgericht dazu verurteilt, den Versorgungsantrag des 66-jährigen neu zu bescheiden (Az: 1 E 1066/06). Eine Klage gegen Hessen liegt bis dahin auf Eis.

Mit seinen Klagen gegen Stadt und Land wollte Eichel nach Angaben seines Anwalts ein Ruhegehalt in einer Gesamthöhe erreichen, wie es seinen Ansprüchen gegenüber dem Land Hessen entspricht. Weil Stadt und Land sich stritten, wer die Zahlungen des Bundes anrechnen darf, zahlten sie bislang gar nichts.

Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister der Stadt Kassel, danach bis 1999 Ministerpräsident von Hessen und schließlich bis 2005 Bundesfinanzminister. Vom Bund bekommt er monatlich 7151 Euro. Gegen die Stadt Kassel hat er Ansprüche von monatlich 6345 Euro und gegen Hessen von 9646 Euro erworben. Wie nun das Verwaltungsgericht Kassel entschied, sind die Ansprüche gegenüber der Stadt "vorgreiflich". Eine Verrechnung mit den Zahlungen des Bundes sei der Stadt dabei verwehrt, beide Ansprüche bestünden nebeneinander.

Eine Summe legte das Gericht nicht fest. Nach Schätzung von Eichels Anwalt hat der Politiker nun aber bis zu 5900 Euro zusätzlich von der Stadt Kassel zu erwarten - weit mehr, als er eigentlich wollte. Ob außerdem noch das Land zahlen muss, soll erst später geklärt werden.

Im Zusammenhang mit der Eichel-Klage hatte der Bund der Steuerzahler schon 2006 "eindeutige und klare Regelungen" zur Berechnung der Politiker-Pensionen gefordert. Im Fall Eichel seien mindestens 13 Gesetze zu beachten. Angesichts dieses "Irrsinns" sei es nicht verwunderlich, wenn Fehler passierten und auch Fachbeamte bei den Berechnungen "kapitulieren". "Diese Forderung ist nach wie vor aktuell", sagte am Freitag der Bundesgeschäftsführer des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel.

Quelle: afp2

 
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