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Nach 26 Jahren Gefängnis: Ex-RAF-Terrorist Klar ist frei

zuletzt aktualisiert: 19.12.2008 - 11:32

Frankfurt/Main (RPO). Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar ist am Freitag nach 26 Jahren Gefängnis aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal entlassen worden. Das erklärte sein Anwalt Heinz-Jürgen Schneider. Zum Aufenthaltsort Klars wollte Schneider keine Angaben machen.

Klars Anwalt sagte, sein Mandant könne jetzt selbst bestimmen, wo er sich aufhalten wolle. Die Vorstellung, dass Klar nun durch die Talkshows tingeln werde, sei allerdings absurd. Auch ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums bestätigte die Freilassung. Mit Beschluss vom 24. November hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Vollstreckung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Wirkung zum 3. Januar zur Bewährung ausgesetzt.

Spekulation über Praktikum in Berlin

In einer Erklärung des Justizministeriums vom Freitag hieß es, die Anrechnung von sogenannten Freistellungstagen habe zu einer Vorverlegung der Entlassung geführt. Klar habe sich solche Tage während seiner Haft erarbeitet. "Ob er der Öffentlichkeit Auskunft über seinen Aufenthaltsort geben will oder nicht, obliegt allein der Entscheidung von Christian Klar", hieß es weiter.

In den vergangenen Monaten war immer wieder darüber spekuliert worden, dass Klar ein Praktikum beim Berliner Ensemble antritt. Der Theaterintendant Claus Peymann hatte sich dazu zuletzt allerdings skeptisch geäußert, weil in den Bewährungsauflagen für Klar unter anderen Berlin als Aufenthaltsort ausgeschlossen werden könne.

Für fortgesetzte Gefährdung keine Anhaltspunkte

Klar galt als Kopf der zweiten Generation der RAF. Er wurde am 16. November 1982 festgenommen und saß seitdem im Gefängnis. 1992 wurde er zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt, die aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und sogenannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet wurde.

Der gebürtige Freiburger war des neunfachen Mordes unter anderen an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig gefunden worden.

Um seine Freilassung nach Verbüßung der Strafe hatte es heftige Diskussionen gegeben, weil Klar weder Reue gezeigt und sich von seinen früheren schweren Taten distanziert, geschweige denn zur Aufklärung der RAF-Verbrechen beigetragen hat.

Obwohl Klars Haltung eine "schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen" sei, hatte das Oberlandesgericht nach eigener Aussage nur darüber zu entscheiden gehabt, ob von dem Ex-Terroristen weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Für eine fortgesetzte Gefährdung durch Klar, habe es in einem entsprechenden Gutachten jedoch "keine Anhaltspunkte" gegeben.

Letztes RAF-Mitglied in Haft ist nach der Freilassung Klars Birgit Hogefeld. Sie ist seit dem Anti-Terror-Einsatz von Bad Kleinen im Jahr 1993 im Gefängnis und kommt frühestens 2011 frei.

Quelle: AP

 
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