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Rote-Armee-Fraktion: Ex-Terrorist Christian Klar kommt frei

zuletzt aktualisiert: 24.11.2008 - 13:02

Stuttgart (RPO). Der ehemalige RAF-Topterrorist Christian Klar wird nach über 26 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Das erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag. Der inzwischen 56-Jährige soll danach am 3. Januar mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren aus der Haft entlassen werden.

Als entscheidend für diese Einschätzung erklärte es das Gericht, dass die Auflösung der RAF 1998 "unter aktiver Mitwirkung" Klars stattgefunden habe. Zudem habe dieser schon zuvor unmissverständlich geäußert, vom "bewaffneten Kampf" Abstand zu nehmen. Diese Erklärung sei "nicht zuletzt mit Blick auf sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug glaubhaft", erklärte das Gericht.

Dem stehe nicht entgegen, dass Klar auch in öffentlichen Äußerungen weiterhin äußerst sozialkritische Auffassungen vertrete. Dass er sich bislang nicht von seinen früheren schweren Taten distanziert habe, sieht der Senat nach diesen Angaben "als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen. Für die alles entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird, sei dies aber auch nach der Auffassung der Sachverständigen nicht ausschlaggebend.

Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, appellierte am Montag an die früheren Mitglieder der Roten Armee Fraktion, endlich den Mord an seinem Vater und dessen Begleitern aufzuklären. "Wir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahren", sagte Buback im WDR-2-Morgenmagazin.

Peymann hält Praktikumsangebot aufrecht

Ob Klar nach seiner Freilassung ein Praktikum am Berliner Ensemble beginnen wird, war zunächst unklar. Dessen Intendant Claus Peymann hält das bereits vor drei Jahren gemachte Angebot dazu jedenfalls aufreicht, wie eine Sprecherin des Ensembles am Montag der AP sagte.

Peymann hatte dem 56-jährigen Klar bereits 2005 angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass der Exterrorist nach so vielen Jahren Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.

Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, wo Klar den größten Teil seiner Haftzeit verbrachte, wollte sich am Montag auf AP-Anfrage nicht zu der bevorstehenden Freilassung äußern. Nach früheren Angaben des JVA-Leiters Thomas Müller hatte Klar zuletzt die vorgeschriebenen Haftlockerungen erhalten. Seit dem Frühjahr hatte er 14 Mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein.

Bayern kritisiert Freilassung Klars

Die angekündigte Freilassung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar stößt in der bayerischen Landesregierung auf scharfe Kritik. Klar habe sich "niemals vom verbrecherischen Tun der RAF distanziert", betonte Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag in München. Der 56-Jährige, der sich seit 26 Jahren in Haft befindet, habe im Gegenteil deutlich gemacht, dass er sich weiterhin mit den damaligen Zielen identifiziere "und dass ihn die Gefühle der Opfer nicht berühren".

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Montag, den Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe Klars zur Bewährung auszusetzen. Entlassungstermin aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ist voraussichtlich der 3. Januar nächsten Jahres. Die Bewährungszeit dauert fünf Jahre.

Das Gericht befand, dass es keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit" des früheren Terroristen gebe. Er war 1985 unter anderem wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes verurteilt worden. Er wurde unter anderem der Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig befunden.

Merk sagte, den Angehörigen müsse die Freilassung "schwer zu schaffen machen", und vielen Bürgern gehe es wohl ähnlich. Klar habe nie Verständnis dafür gezeigt, "welches Leid und welchen Kummer seine Taten ausgelöst haben".

Für Morde an Buback, Ponto und Schleyer verurteilt

Klar wurde am 16. November 1982 festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis. 1992 war er zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt worden, die aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und sogenannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet worden war. Der gebürtige Freiburger war des neunfachen Mordes unter anderen an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig gefunden worden.

Als Mindesthaftzeit hatte das Gericht bereits 1998 mindestens 26 Jahre angeordnet. Der Strafrest wurde nun für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.

Quelle: ap

 
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