Neues in der Teppich-Affäre Experten: Niebel hätte verzollen müssen

Berlin · Zoll-Experten sind sich sicher: Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel hätte seinen in Afghanistan gekauften Teppich - entgegen eigener Einschätzung - doch verzollen müssen.

Dirk Niebel - ein Fallschirmjäger als Entwicklungshelfer
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Einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge gilt die von Niebel angeführte Zollfreiheit für Waren aus Afghanistan in seinem Fall nicht. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Einschätzung von Zollbeamten und auf den juristischen Standardkommentar zum europäischen Zollkodex.

"Wer beim Schmuggel einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der Abgabenberechnung", sagte der Leiter eines Zollamtes der "Welt". Das Bundesfinanzministerium hat angeordnet, dass sich Zollbehörden nicht mehr zu Niebel und seinem Teppich äußern dürfen.

Niebel hatte in einem Radiointerview gesagt, Teppiche aus Afghanistan seien "überhaupt nicht zollpflichtig", weil für Entwicklungsländer umfangreiche Zollbefreiungen gälten. Im Standardkommentar zum Zollkodex ("Dorsch") heißt es jedoch zu der Frage, ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: "Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus." Zollbeamten zufolge ist dies bei Niebel der Fall.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der "Welt", man sei sich dieser Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein "Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat" vorliege, werde noch einige Tage dauern.

(KNA/jre)
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