Soziale Netzwerke Facebook wehrt sich gegen Anti-Hass-Gesetz

Düsseldorf · Wie lassen sich Hass und Fake News in sozialen Netzwerken verhindern? Im Streit um das geplante Gesetz von Justizminister Heiko Maas meldet sich jetzt Facebook zu Wort. Der Internet-Gigant meint: Der Staat dürfe sich dieser Aufgabe nicht entziehen.

 Der Facebook-Schriftzug ist auf einem Handy-Display zu sehen.

Der Facebook-Schriftzug ist auf einem Handy-Display zu sehen.

Foto: dpa

Facebook hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Hassbotschaften im Internet kritisiert. Das Gesetz sei "ungeeignet", um Drohungen, Beleidigungen und Falschmeldungen zu bekämpfen, zitierte die "Wirtschaftswoche" am Montag aus einer Stellungnahme des sozialen Netzwerks. "Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen", heißt es darin.

Die Verhinderung und Bekämpfung von Hassbotschaften und sogenannten Fake News sei eine "öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf", erklärte Facebook dem Bericht zufolge weiter. Mit dem vom Justizministerium erarbeiteten Gesetz sollen die sozialen Netzwerke dazu verpflichtet werden, offensichtlich rechtswidrige Inhalte aus ihren Angeboten zu löschen.

Beispiele für derlei Verstöße sind Aufrufe zu Mord oder Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung. Das Gesetz sieht auch bessere Beschwerdemöglichkeiten für die Nutzer und stattliche Bußgelder in Millionenhöhe für die Unternehmen vor.

Facebook forderte in seiner Stellungnahme eine europäische Lösung und warnte vor einem "nationalen Alleingang". Das soziale Netzwerk fürchtet zudem enorme finanzielle Schäden: "Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten", erklärte das Unternehmen.

Gegen den Gesetzentwurf regt sich erheblicher Widerstand, unter anderem von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Die Opposition befürchtet eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Maas will den Entwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenn ihm das nicht gelingt, wäre der Gesetzentwurf mit Ablauf der Wahlperiode nichtig.

(oko/AFP/dpa)
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