Hartz IV ist die Kurzbezeichnung für das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das System entstand 2005 aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Aufgabe der Grundsicherung ist es, neben der Existenzsicherung Menschen auch in Arbeit zu bringen. Folgend finden Sie alle wichtigen Daten.
Leistungsempfänger:6,7 Millionen Menschen leben vom Arbeitslosengeld II - jeder zehnte Bundesbürger unter 65 Jahren.
Kinder:Etwa 1,7 Millionen Kinder unter 16 Jahren leben in einem Haushalt, in dem mindestens ein Erwachsener Hartz-IV-Leistungen bezieht. Jedes sechste Kind (16 Prozent) unter 15 Jahren ist darauf angewiesen. Fast die Hälfte aller 2,025 Millionen minderjährigen Hartz-IV-Empfänger sind Kinder unter sieben Jahren (903.700 im September 2009).
Kosten: In die Grundsicherung fließen etwa 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Der Bund zahlt den Löwenanteil: Er trägt das Arbeitslosengeld II, einen Teil der Wohnungskosten sowie Kosten für Personal und Arbeitsförderung. Die Regierung hat dafür 2010 Ausgaben von 38,7 Milliarden Euro veranschlagt. Die Kommunen tragen den Großteil der Miet- und Heizkosten. Für ihren Anteil sind dieses Jahr über zwölf Milliarden Euro eingeplant.
Kostenschätzungen: Wohlfahrtsverbände, aber auch Parteien wie die Grünen und Die Linke fordern eine deutliche Anhebung des monatlichen Regelsatzes im Arbeitslosengeld II von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ausrechnen lassen, dass eine Erhöhung auf 420 Euro Mehrkosten von zehn Milliarden Euro und eine Ausweitung der Empfängerzahl um etwa zwei Millionen bedeuten würde.
Lohnabstandsgebot: Mit diesem Stichwort wird darauf verwiesen, dass die staatlichen Leistungen weniger attraktiv sein sollen als das Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Für Geringverdiener mit Familie ist es aber schwer, deutlich mehr Geld zu verdienen, als es einem Hartz-IV-Haushalt zusteht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Juli 2008 ausgerechnet, dass ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern im Bundesdurchschnitt mindestens 1950 Euro brutto verdienen muss, um keinen Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen zu haben. In teuren Wohngegenden steigt die Schwelle auf deutlich über 2000 Euro. Ein Alleinstehender ohne Kinder braucht im Schnitt im Monat einen Bruttoverdienst von 1200 Euro für den Sprung aus Hartz IV.
Neuere Zahlen der BA vom September 2009 zeigen, dass Paare mit zwei Kindern in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft über ein Monatsbudget von 1810 Euro verfügen - inklusive Wohnkosten und Kindergeld. Sozialbeiträge müssen sie davon nicht zahlen.
Geschichte:Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" trat am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Benannt wurde es nach dem früheren VW-Manager Peter Hartz. Er leitete eine von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzte Kommission, die ein Konzept zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II erarbeitete. Daher stammt die Kurzform "Hartz IV".
Name:Die Bezeichnung "Hartz IV" ist fest im Sprachgebrauch verankert, auch nachdem der Namensgeber ins Zwielicht geriet. Hartz musste wegen der VW-Schmiergeldaffäre als Arbeitsdirektor zurücktreten. Später wurde er wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe verurteilt.