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Hohe Mehrwertsteuer sorgt für Aufregung: Fastfood billiger als Schulessen

zuletzt aktualisiert: 11.03.2010 - 16:44

Berlin (RPO). Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat einen erbosten Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben und hat in diesem die Debatte über den vollen Mehrwertsteuersatz auf Schulessen neu angefacht. Seit Anfang 2009 ist das ausgeteilte Essen teurer geworden, da der volle Satz von 19 Prozent fällig ist. So sei das Essen um durchschnittlich 30 Cent pro Essen teurer geworden.

Palmer forderte Schäuble auf, "für diesen Missstand Abhilfe zu schaffen". Verbraucherministerin Ilse Aigner stellte Besserung in Aussicht. In dem im Internet veröffentlichten Brief schreibt der Grünen-Politiker Palmer, ihm sei "wirklich der Gaul" durchgegangen, als er dieser Tage von den Auswirkungen eines Erlasses des Bundesfinanzministeriums erfahren habe.

Das siebenseitige Rundschreiben datiert vom 16. Oktober 2008 - stammt also noch aus der Zeit der Großen Koalition und ihres Finanzministers Peer Steinbrück (SPD) - und listet penibel und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf, für was der ermäßigte Steuersatz von sieben und der volle von 19 Prozent erforderlich ist.

Das Rundschreiben betrifft nicht nur die Schulspeisung, auch Imbissbuden haben die Bürokraten im Blick, aber die Auswirkungen auf das Schulessen sind gravierend, wie Palmer in seinem Brief an den CDU-Politiker Schäuble säuerlich anmerkt.

Außer Haus ist günstiger

Das Problem: Kommt das Schulessen von einem Lieferanten und sorgt dieser für die Ausgabe des Essens und die Geschirrreinigung - was in Tübingen laut Palmer meistens der Fall ist - dann handelt sich um eine sonstige Leistung. Und für die sind 19 Prozent fällig und nicht mehr sieben, wie für eine Mahlzeit an sich. Bei mehr als 330.000 Mittagessen pro Jahr allein an den Tübinger Schulen kommt da ein erkleckliches Sümmchen zusammen. Schon jetzt bezuschusst die Stadt die Mahlzeiten mit rund 300.000 Euro jährlich.

"Wenn man es geschickt anstellt, kann man ein Schulkind durchaus noch immer zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz verpflegen. Zum Beispiel bei McDonalds", lästert Palmer in seinem Brief. Die immer gestellte Frage "Zum Mitnehmen oder hier Essen" entscheide über den Steuersatz. "Sollen wir also die Schülerinnen und Schüler bitten, mit ihren Tabletts in den Schulhof zu gehen, damit auf Schulessen auch der ermäßigte Satz für Außer-Haus-Verkäufe Anwendung finden kann?"

Palmer weiß auch, wie das Schulessen billiger werden könnte. Er verweist auf einen Bericht des Rechnungshofes, wonach "dem Fiskus wegen Missbrauchs der Ermäßigungsmöglichkeiten durch Fastfood-Unternehmen jährlich eine Einnahme von 520 Millionen Euro" entgehe.

Verbraucherministerin Aigner versprach zumindest indirekt Abhilfe. Die Steuer auf Schulessen sei "eine von vielen Ungereimtheiten im Mehrwertsteuer-System", sagte die CSU-Politikerin der "Leipziger Volkszeitung". Im Koalitionsvertrag stehe, dass dieses Thema umfassend überprüft werde.

Hundefutter sieben, Schuhe 19 Prozent

Union und FDP haben da noch eine Menge Arbeit vor sich, denn das Dickicht an kuriosen Mehrwertsteuer-Ausnahmen ist nahezu undurchschaubar. Taxifahrten, Theaterkarten, Hundefutter, Rennpferde oder Schnittblumen werden mit sieben Prozent besteuert. Babywindeln, Schuhe, Apfelsaft, Strom, Gas oder Heizöl hingegen mit 19 Prozent. Für heftigen Aufruhr sorgte unlängst die unterschiedliche Besteuerung im Hotelgewerbe.

Zugfahrten im Nahverkehr sind mit sieben Prozent Steuer belegt, im Fernverkehr aber mit 19. Lebensmittel wie Kaffeebohnen und -pulver werden niedriger besteuert, eine Tasse aufgebrühter Kaffee dagegen voll. Bei Milch, Leitungswasser und Äpfeln kassiert der Staat nur sieben Prozent, für Apfelsaft, Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke dagegen 19.

Quelle: apd/nbe

 
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