30 Prozent weniger gefordert: FDP-Mann will Hartz IV drastisch kürzen
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 04.07.2009 - 09:17Berlin/Düsseldorf (RP). Nach Ansicht des FDP-Politikers Martin Lindner sollte der Hartz-IV-Regelsatz um bis zu 30 Prozent verringert werden. Statt dessen sollten die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen vom Staat zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können, schlug Lindner vor, der Spitzenkandidat der Berliner FDP zur Bundestagswahl am 27. September ist.
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel machte allerdings deutlich, dass dies nicht die Parteilinie ist. "Das FDP-Wahlprogramm sieht ausdrücklich keine pauschalen Leistungskürzungen für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II vor", so Niebel. Auch der Generalsekretär der NRW-FDP, Christian Lindner, ging auf Distanz zu seinem Berliner Namensvetter: "Die Forderung von Martin Lindner ist weder meine persönliche Meinung noch Programm der FDP", sagte er auf Anfrage unserer Redaktion.
Vielmehr sollten faire Anreize zur Aufnahme von Arbeit geschaffen werden, indem die legalen Zuverdienstmöglichkeiten für die Empfänger von Hartz IV verbessert würden. Lindner: "Das stärkt den Aufstiegswillen und baut eine Brücke zwischen Sozialleistungsbezug und Arbeitsmarkt."
Die Regelsätze von Hartz IV sind je nach Familienstand gestaffelt. Seit dem 1. Juli beträgt der Satz für einen Volljährigen 359 Euro im Monat. Sein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 323 Euro.
Junge Leute unter 25, die im Haus der Eltern leben, erhalten im Bedarfsfall 287 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 215 Euro. Bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren liegt der Regelsatz bei 251 Euro, und Kindern von 14 bis 17 stehen 287 Euro zu. Der Regelsatz soll die Kosten für Körperpflege, Kleidung, Ernährung und Hausrat abdecken. Für Miete und Heizkosten gibt es weitere staatliche Hilfen.
Die FDP strebe an, Alg II, Sozialgeld, Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und den Kinderzuschlag zu einem so genannten Bürgergeld zusammenzufassen, so Niebel. Die Leistungen sollen pauschaliert und vom Finanzamt ausgezahlt werden. Wer die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigere, müsse mit Kürzungen der staatlichen Leistungen rechnen.
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