Debatte um Solidaritätszuschlag FDP will "Soli" ab 2019 abschaffen

Düsseldorf · Während die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt den Solidaritätszuschlag künftig für Infrastrukturprojekte verwenden will, ist die FDP gegen eine Fortsetzung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus.

Fakten zum Solidaritätszuschlag
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Foto: ddp

Zwar seien staatliche Investitionen nötig, sagte FDP-Chef Christian Lindner am Dienstag in Düsseldorf. In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen und niedrigen Zinsen müsse das Geld dafür aber durch Verzicht auf zusätzlichen Konsum und durch Haushaltsdisziplin erwirtschaftet werden. In einem Antrag an den Landtag fordert die Oppositionsfraktion die rot-grüne NRW-Landesregierung auf, sich für einen fairen neuen Finanzausgleich einzusetzen, der nicht zulasten der Steuerzahler geht. Zehn rot-grüne Ministerpräsidenten hatten vorgeschlagen, den Solidaritätszuschlag ("Soli") in die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu integrieren.

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sollten nach dem Willen von CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt künftig für die Infrastruktur, etwa Straßenbau oder Internetleitungen, ausgegeben werden. "Das Geld ist nötig, um Deutschland wettbewerbs- und innovationsfähig zu halten", erklärte Hasselfeldt am Dienstag in Berlin. Sie wandte sich sowohl gegen eine Abschaffung des Soli als auch gegen die von rot-grünen Ländern vorgeschlagene Eingliederung in das allgemeine Steuersystem.

"Auf die Einnahmen aus dem Soli sollten Bund und vor allem auch die neuen Länder ab 2019 nicht verzichten", sagte Hasselfeldt weiter. Der Steuerzuschlag solle aber auch "nicht einfach in den Einkommensteuertarif eingearbeitet und damit für immer und ewig zementiert" werden. Dagegen würde eine "neue, eng abgegrenzte Verwendung" zum Beispiel für Infrastrukturinvestitionen mehr Wachstum und damit auch mehr Steuereinnahmen nach sich ziehen.

Die Ministerpräsidenten der von SPD und Grünen regierten Länder hatten sich am Sonntag darauf verständigt, die jährlichen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2019 in das Ausgleichssystem zu integrieren und so zu verteilen. Mit dieser Idee wollen sie nun in die Gespräche mit den unionsregierten Bundesländern gehen. Hintergrund der Debatten ist das Auslaufen des derzeitigen Solidarpakts im Jahr 2019.

Wer zahlt den Soli?

Der Solidaritätszuschlag wird in der heutigen Form seit 1995 auf Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- (seit 2009) und Körperschaftsteuer erhoben. Der "Soli" wird heute mit 5,5 Prozent veranschlagt. Er bringt zur Zeit rund 13 Milliarden Euro im Jahr. Diese Einnahmen sollen in den nächsten Jahren auf bis zu 18 Milliarden Euro steigen. Es ist eine unbefristete Steuer, die allein dem Bund zukommt.

Die Berechnung des Soli-Zuschlags ist nach Darstellung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine NVL kompliziert und verzerrt die Darstellung der Steuerlast. Weil untere, bei Kindern auch mittlere Einkommensbezieher vom "Soli" nicht betroffen seien, hätten sie bei einer Abschaffung oder Verringerung auch keinerlei Entlastung.

Der Zuschlag wird beginnend ab einer Einkommensteuer von 973 Euro im Jahr festgesetzt. Jeder, der weniger Steuern zahlt, muss keinen "Soli"-Zuschlag zahlen. Von 973 bis 1341 Euro Einkommensteuer ist er ermäßigt, erst danach werden die vollen 5,5 Prozent fällig. Für Verheiratete gelten doppelte Werte.

Für Steuerzahler mit Kindern mit Kindergeldanspruch liegen die Werte, ab denen der "Soli" erhoben wird, nach Angaben des NVL noch höher.
Grund seien die Kinderfreibeträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, bevor der Zuschlag berechnet wird.

Bei zwei Kinderfreibeträgen muss ein Ehepaar den Angaben zufolge erst einen "Soli" zahlen, wenn seine Einkommensteuer im Jahr 5530 Euro überschreitet (ab einem Einkommen von etwa 40 972 Euro).

Für Lohnempfänger wird der "Soli" bei den Steuerklassen I und IV laut NVL erst ab einem Brutto-Monatslohn von etwa 1445 Euro erhoben, bei Steuerklasse III ab 2730 Euro, in Steuerklasse V ab 805 Euro (jeweils ohne Kinderfreibeträge).

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(dpa)
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