Pauschale für Betriebsausgaben FDP will Steuerabzug für Freiberufler

Düsseldorf (RP). Die FDP will in der von der schwarz-gelben Koalition geplanten Steuerreform Erleichterungen für Freiberufler durchsetzen. So sollen Selbstständige, die einen Umsatz von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erzielen, pauschal bis zu 20 Prozent als Betriebsausgaben von der Steuer abziehen können.

 FDP-Chef Guido Westerwelle hält an den Steuersenkungsplänen seiner Partei fest.

FDP-Chef Guido Westerwelle hält an den Steuersenkungsplänen seiner Partei fest.

Foto: AP, AP

Das wären maximal 40 000 Euro pro Jahr. "Das würde Freiberufler erheblich von Bürokratie entlasten", sagt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. "Selbstständige, die ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, können ihre Erwerbsausgaben pauschal mit 20 Prozent der Einnahmen ansetzen." Ähnliches gilt für abhängig Beschäftigte. Arbeitnehmer können pauschal 920 Euro pro Jahr als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Die rund eine Million Freiberufler in Deutschland, darunter Anwälte, Ärzte, Ingenieure und Krankengymnasten, müssen bisher ihre beruflichen Ausgaben einzeln nachweisen und dem Finanzamt vorlegen.

Die Vorschläge sollen in das Steuerkonzept eingearbeitet werden, das die FDP-Führung unter der Leitung von Hermann Otto Solms und Andreas Pinkwart auf dem Parteitag am 24./25. April vorstellen will. Dabei soll der bisherige Einkommensteuertarif auf fünf Stufen umgestellt und eine Gesamtentlastung von 16 bis 19 Milliarden Euro erreicht werden.

(RP)
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