Laut Bundessozialministerium: Renten steigen zum 1. Juli
EILMELDUNG
Laut Bundessozialministerium: Renten steigen zum 1. Juli

Längeres Arbeiten im Alter Die "Flexi-Rente" kommt Anfang 2017

Berlin · Die Bundesregierung bringt den von Union und SPD seit mehr als einem Jahr vorbereiteten Gesetzentwurf für einen flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in die Rente auf den Weg.

 Andrea Nahles stellt am Mittwoch dem Kabinett die Flexi-Rente vor.

Andrea Nahles stellt am Mittwoch dem Kabinett die Flexi-Rente vor.

Foto: dpa, ped fdt kde tba

Ältere, die im Alter ab 63 Jahren nur einen Teil ihrer gesetzlichen Rente mit Abschlägen vorab beanspruchen möchten und weiter Teilzeit arbeiten, sollen künftig mehr zur Teilrente hinzuverdienen dürfen. Wer bereits das Rentenalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, soll zudem seinen Rentenanspruch erhöhen können. Auch soll für Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung von Rentnern attraktiver werden, indem für sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen.

Die Union hatte der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 im vergangenen Jahr nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Koalition auch Verbesserungen für ein längeres Arbeiten vereinbart. Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte daraufhin schon Ende vergangenen Jahres ein Konzept für die "Flexi-Rente" erarbeitet. Danach schob die Koalition das Vorhaben jedoch auf die lange Bank.

Nun bringt Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf ins Kabinett. Er soll Ende September von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten am 1. Januar 2017 vor. "Durch die Flexi-Rente kann der Übergang in den Ruhestand individueller gestaltet und abgefedert werden. Wer neben der Rente arbeitet, kann auch seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern", sagte CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling.

"Eine Teilrente kann künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden", heißt es in dem Entwurf. Die Höhe der Teilrente könne entweder frei gewählt werden oder sie ergebe sich (wenn der Hinzuverdienst über der Freigrenze von 6300 Euro pro Jahr liegt), indem grundsätzlich 40 Prozent des die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen werden. Dem Entwurf zufolge rechnet die Regierung mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von 87 Millionen Euro jährlich, weil Arbeitgeberbeiträge für Rentner entfallen. Sie erwartet Steuermindereinnahmen von zehn Millionen Euro pro Jahr, weil Arbeitgeber für weiterbeschäftigte Rentner künftig Rentenbeiträge bezahlen sollen, die sie steuerlich absetzen können.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort