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Bundesrat gibt grünes Licht Familiennachzug für subsidiär Geschützte bleibt ausgesetzt

Berlin · Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst ausgesetzt. Der Bundesrat ließ die Gesetzespläne der großen Koalition passieren. Allerdings stellt der Beschluss nur eine Übergangsregelung dar.

 Flüchtlinge in Friedland (Symbolfoto).

Flüchtlinge in Friedland (Symbolfoto).

Foto: dpa, bom fdt Ken jai

Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein Gesetz, das vor vier Wochen bereits vom Bundestag verabschiedet worden war. Demnach bleibt der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Ohne diese Regelung würde der Stopp des Familiennachzugs Mitte März auslaufen.

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - darunter viele Syrer - dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für zwei Jahre ausgesetzt. Nun bleibt den Betroffenen dies weitere viereinhalb weitere Monate verwehrt.

Der Beschluss stellt eine Übergangsregelung dar. Danach sollen sie nur in begrenztem Ausmaß die Möglichkeit bekommen, Verwandte nachzuholen. Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den Kompromiss beim Familiennachzug verständigt, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen.

Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen.

Details der Neuregelung wollen Union und SPD noch klären, sofern es zu einer weiteren großen Koalition kommt. Dazu ist ein weiteres Gesetz geplant. "Wir werden hierfür zeitnah einen Vorschlag für eine verlässliche und ausgewogene Regelung vorlegen", sagte die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, im Bundesrat. Die Steuerung des Zuzugs von Ausländern sei dringend geboten und legitimes Interesse eines jeden Staates.

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte dagegen, Familienfreundlichkeit dürfe nicht abhängig sein von der jeweiligen Nationalität. Zudem sei die Familienzusammenführung für die Integration wichtig.

(wer)
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