Hohe Kosten der Flüchtlingskrise Stabilitätswächter erwarten Staatskassen-Minus für 2016

Berlin · Noch sind die Reserven üppig, doch das könnte sich ab 2016 ändern. Die hohen Kosten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise werden die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden in den nächsten Jahren deutlich belasten. Vom kommenden Jahr an könnte der Gesamthaushalt aus Sicht der Stabilitätswächter von Bund und Ländern wieder leicht ins Minus rutschen.

Noch gibt es üppige Reserven im Staatshaushalt.

Noch gibt es üppige Reserven im Staatshaushalt.

Foto: dpa

"Ab dem Jahr 2016 wird ein annähernd ausgeglichener Staatshaushalt prognostiziert", heißt es in einem Papier für den Stabilitätsrat, der am Mittwoch in Berlin tagen sollte. Für dieses Jahr wird ein Milliardenüberschuss in den Staatskassen erwartet.

Das Gremium geht aber davon aus, dass die Flüchtlingskrise gestemmt werden kann: "Die erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren ermöglicht es aus derzeitiger Sicht, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen."

Der Bund peilt bisher auch für 2016 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden an. Allerdings nutzt er Etat-Überschüsse aus diesem Jahr und schafft sich für 2016 ein Finanzpolster von rund 6,1 Milliarden Euro. Ob die "Schwarze Null" am Ende erneut steht, hängt von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab.

In der Vorlage für den Stabilitätsrat steht für den Gesamtstaat für die Jahre 2016 bis 2019 beim Finanzsaldo jeweils ein Null. Dies und die Formulierung "annähernd ausgeglichen" kann ein leichtes Minus von 0,25 Prozent der Wirtschaftsleistung bedeuten, aber auch ein Plus von 0,25 Prozent. Schäuble hatte erklärt, man fahre auf Sicht.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern. Bremen und das Saarland werden der Vorlage zufolge aufgefordert, in den nächsten Jahren weitere Sanierungsanstrengungen zu unternehmen, um den Haushalt ins Lot zu bringen. Berlin wird bescheinigt, die vereinbarte Obergrenze bei der Neuverschuldung "mit großem Abstand" einzuhalten. Berlin werde sein Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen.

Bei Schleswig Holstein weist der Stabilitätsrat auf einen "erheblich gesunkenen Abstand" zur zulässigen Neuverschuldung hin - auch angesichts deutlich gestiegener Flüchtlingszahlen. Dennoch werde auch Schleswig-Holstein das Sanierungsverfahren 2016 abschließen.

Bremen, das Saarland, Berlin und Schleswig-Holstein stehen seit mehr als drei Jahren unter strenger Aufsicht. Diese hoch verschuldeten Länder mussten ein Fünf-Jahres-Programm zur Sanierung ihrer Haushalte vorlegen. Diese vier Länder sowie Sachsen-Anhalt bekommen zudem bis Ende 2019 Konsolidierungshilfen. Ab 2020 dürfen die Länder - anders als der Bund - keine neue Schulden mehr machen.

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(dpa)
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