Fragen und Antworten Was der Flüchtlingsgipfel verändert — und was nicht

Berlin/Düsseldorf · Bund und Länder haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, doch Kommunen und Arbeitgeber sind nicht rundum zufrieden.

So verteilen sich Flüchtlinge auf Europa
Infos

So verteilen sich Flüchtlinge auf Europa

Infos
Foto: Köhlen, Stephan (TEPH)

Nach sieben Stunden zäher Verhandlungen lag ein zehnseitiger Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der 16 Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik auf dem Tisch. Das Paket soll nun in Windeseile durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Das gemeinsame Ziel: der Flüchtlingskrise Herr zu werden. Bei allem Regulatorischen ging es vor allem auch ums Geld: Der Bund wird die Länder ab 2016 mit mindestens vier Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich unterstützen.

Wie will der Bund das finanzieren?

Dem Bund - und übrigens auch den Ländern - kommen die hohen Steuereinnahmen zugute, die infolge der guten Beschäftigungslage weiterhin steigen. Im laufenden Jahr erwirtschaftet der Bund einen Überschuss, auch dank der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, die 3,7 Milliarden Euro bringen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nun rund sechs Milliarden Euro Überschuss aus dem laufenden ins kommende Jahr übertragen. Dies dürfte ausreichen, um die Mehrbelastungen auszugleichen, die der Gipfelbeschluss für den Etat 2016 bedeutet.

Ist die schwarze Null im Bundeshaushalt noch haltbar?

Schäuble sagt: Wenn die Entwicklung stabil bleibe, "können wir es schaffen". Allerdings will er einen weiteren Sicherungsmechanismus einbauen: Im Etat 2016 soll eine sogenannte globale Minderausgabe von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen werden. Hintergrund: Jedes Jahr bleiben "Haushaltsreste" übrig. Das sind Ausgaben, die zwar eingeplant, aber nicht getätigt werden, weil sich etwa Investitionsprojekte verzögern. Mit der globalen Minderausgabe stellt Schäuble sicher, dass 2,5 Milliarden Euro 2016 auf jeden Fall gespart werden und die Ressorts sie nicht für andere Dinge ausgeben.

Wie wird sichergestellt, dass die Länder den Kommunen das Bundesgeld auch wirklich weitergeben?

Die Kommunen befürchten, dass die Länder ihnen nicht alles Bundesgeld weitergeben, das für sie bestimmt ist. NRW etwa erstattet seinen Kommunen bisher nur rund 30 Prozent der tatsächlichen Kosten der Flüchtlingsversorgung. Ein direkter Finanztransfer vom Bund zu den Kommunen hätte aber eine Grundgesetzänderung nötig gemacht, die die Länderchefs ablehnten. Da die Kommunen nun wüssten, dass die Länder für jeden Asylbewerber vom Bund 670 Euro im Monat bekommen, hätten sie ein neues Instrument in der Hand, um gegenüber dem Land die korrekte Höhe an Unterstützungsleistungen einzufordern, hieß es dazu in Berlin.

Wie sollen Flüchtlinge künftig leichter eine Stelle bekommen?

Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete wird nur gelockert, aber es entfällt nicht nach drei Monaten, wie von der Koalition eigentlich bereits beschlossen war. Wer eine Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Jobcentern erhalten. Migranten vom Westbalkan sollen in Deutschland künftig legal arbeiten dürfen, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag vorweisen können.

Welche Hindernisse für jobsuchende Flüchtlinge bleiben?

Die Arbeitgeber kritisieren, dass die Vorrangprüfung der Arbeitsagentur nicht gestrichen wird. Dabei wird geprüft, ob für einen Job nicht auch ein Deutscher zur Verfügung steht, bevor ein Asylbewerber infrage kommt. Die Vorrangprüfung solle ganz entfallen, forderte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer: "Nur so können alle Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive nach drei Monaten arbeiten, ohne dass die bisher bestehende bürokratische Vorrangprüfung viele der Betroffenen 15 Monate lang daran hindert."

Was wollen Bund, Länder und Kommunen tun, um Flüchtlingen Wohnungen bereitzustellen?

Der Bund gibt den Ländern 2016 bis 2019 zusätzlich pro Jahr 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau. Die Länder verpflichten sich, das Geld wirklich für neue Sozialwohnungen einzusetzen.

Können Städte den Mietern kommunaler Wohnungen kündigen, um Flüchtlinge unterzubringen?

Im nordrhein-westfälischen Nieheim wurde Mietern von der Kommune die Wohnung gekündigt, weil dort Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Eigentlich ist das nicht rechtens, denn wegen Eigenbedarfs kündigen können Vermieter nur, wenn sie selbst oder enge Familienangehörige nachweisen, dass sie die Wohnung nutzen müssen. Allerdings könnte es ein juristisches Hintertürchen geben: Ein weiterer Grund der Kündigung könne auch die "wirtschaftliche Verwertung" sein, sagte Michaelo Damerow, Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf. Die Streitfrage sei immer, ob ein berechtigtes Interesse besteht. "Das heißt also, es muss geklärt werden, welches Interesse überwiegt: das des Mieters, der dort weiterhin wohnen will, oder das des Vermieters, der sie für einen bestimmten Nutzen gebrauchen will." Dies könne nur ein Gericht klären.

Wird es gelingen, Fehlanreize für Migranten zu verringern?

Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen statt Geld- nur noch Sachleistungen erhalten. Geld soll generell nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern werden verpflichtet, bis zu sechs Monate in der Erstaufnahme zu bleiben. "Das sind harte, aber notwendige Signale", sagte Jens Spahn (CDU), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. "Nur so wird verstanden, dass es sich gar nicht erst lohnt, sich vom Balkan auf den Weg nach Deutschland zu machen." Ob das wirklich so sein wird, muss sich erst noch zeigen. Die Signale aus Berlin bleiben auf jeden Fall ziemlich vielschichtig.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort