Flüchtlingspolitik Das Asylpaket II lässt auf sich warten

Berlin · Ursprünglich wollte die Koalition bei ihrer Kabinettssitzung morgen neue Maßnahmen zur Reduzierung und Lenkung des Flüchtlingsstroms beschließen. Doch es gibt noch keine Einigkeit.

Asyl beantragen: Wie läuft ein Asylverfahren ab?
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So läuft das Asylverfahren ab

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Foto: Endermann, Andreas

Die Flüchtlingspolitik der großen Koalition steht mittlerweile im Zeichen der Landtagswahlkämpfe. Das eigentlich für diesen Mittwoch im Kabinett vorgesehene sogenannte Asylpaket II, das unter anderem zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen soll, ist abermals verschoben worden. Dennoch ist leichte Entspannung angesagt: Erstmals seit Monaten sind in Bayern an einem Tag weniger als 1000 neue Flüchtlinge registriert worden. Wie die Bundespolizei in München mitteilte, kamen am Sonntag nur 680 Flüchtlinge über die Grenze.

Im Mittelpunkt der Debatte stand gestern immer noch der Vorstoß der CDU-Vizechefin und Spitzenkandidatin in Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, die "Grenzzentren" und "tagesaktuelle Kontingente" für Flüchtlinge forderte. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel wies das gestern scharf zurück: Der Vorstoß "hat nie eine Rolle in der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung gespielt und wird es auch künftig nicht tun". Es werde weder "große Haftzonen" noch "Obergrenzen durch die Hintertür" geben. Klöckners Vorschläge stünden den gemeinsamen Plänen von SPD und CDU in der Bundesregierung "diametral entgegen", sagte Gabriel unserer Redaktion. "Mehr noch: Die Vorschläge von Frau Klöckner sind geeignet, alle Fortschritte mit der Türkei zunichte zu machen", sagte Gabriel zu den tagesaktuellen Kontingenten. Denn die Türkei werde die Schlepperbanden nicht stoppen, wenn es keine verlässlichen Flüchtlingskontingente für Europa und Deutschland gebe.

Während die Kanzlerin unter Hochdruck mit den Türken über eine Reduzierung des Flüchtlingsstroms verhandelt, sind die weiteren nationalen Maßnahmen ins Stocken geraten. Bereits Anfang November hatten sich die Spitzen der Koalition auf das zweite Asylpaket verständigt, auf dessen Details sie sich aber bis heute nicht einigen können. Nach Informationen unserer Redaktion soll der Knoten am Donnerstag bei einem Treffen der drei Parteichefs durchschlagen werden. Am gleichen Tag kommen auch die Ministerpräsidenten in Berlin zusammen, um über die Flüchtlingskrise zu beraten.

Knackpunkt im Asylpaket II ist die Frage des Familiennachzugs, den die CSU umfassend einschränken will, während die SPD nur zu einer geringen Begrenzung bereit ist. Über alle anderen Punkte sind sich die Koalitionäre einig. Das sind:

Anträge schneller bearbeiten Die Idee von Transitzonen, wie die CSU sie forderte, oder Grenzzonen, wie Julia Klöckner sie wünscht, sind vom Tisch. Der Gesetzentwurf für das Asylpaket II sieht aber vor, dass Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" untergebracht werden, in denen sie bleiben, bis über ihren Antrag entschieden ist. In dieser Zeit sollen sie dort Residenzpflicht haben. Wiederholte Verstöße können zu einer Zurücknahme des Asylantrags führen, wodurch der Flüchtling sein Bleiberecht verliert. Auch wer bei einer Bearbeitung seines Verfahrens nicht mitwirkt, kann sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik verlieren.

Hürden für Rückführungen abbauen Oft können ausgewiesene Migranten nicht abgeschoben werden, weil sie ärztliche Atteste vorlegen oder ihre Dokumente nicht auffindbar sind. Diese Regelungen sollen strenger werden. Künftig sollen nur noch "lebensbedrohliche oder schwerwiegende" Erkrankungen als Abschiebehindernis gelten.

Mitfinanzierung von Sprachkursen Anerkannte Asylbewerber erhalten in Deutschland etwa die gleichen Zuwendungen vom Staat wie Hartz-IV-Bezieher. Zu den Leistungen, die als Existenzminimum gelten, gehört auch Geld für die Teilhabe am kulturellen Leben. Die verpflichtenden Sprachkurse sollen als eine solche Teilhabe gewertet und von den Flüchtlingen mit zehn Euro pro Monat mitfinanziert werden.

Leistung erst nach Registrierung Flüchtlinge sollen erst dann die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten, wenn sie sich in der für sie zuständigen Stelle haben registrieren lassen und auch dort die Leistungen beantragen. Das soll verhindern, dass Flüchtlinge sich beliebig über die Republik verteilen und dorthin ziehen, wo ihre Verwandten sind.

(qua)
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