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Einkommenssteuerbescheide für 2007 richtig ausfüllen
Die Einkommenssteuerbescheide für 2007 gelten nur vorläufig. Das ist eine Übergangslösung, bis eine Entscheidung über die Pendlerpauschale gefällt wird. Aber was heißt das eigentlich? Hier bekommen Sie die Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.
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Wem nützt diese Überganslösung?
Sie nützt sowohl dem Steuerzahler als auch dem Finanzamt: Der Steuerzahler muss keinen Einspruch einlegen, wenn die neue Regelung der Pendlerpauschale gekippt wird, er aber seine Ansprüche auf die ersten Kilometer bis dahin nicht geltend gemacht hat. Und das Finanzamt entgeht auf diese Weise einer Flut von Einsprüchen, sollte das Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Neuregelung entscheiden.
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Bis eine Entscheidung gefällt ist, kann ein Freibetrag für die ersten 20 Kilometer beim Finanzamt beantragt werden. Gibt es dafür eine Frist?
Nein, gibt es nicht. Aber generell gilt: Je früher, desto besser.
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Was passiert, wenn ich auf den Freibetrag verzichte?
Dann entgeht Ihnen der Vorteil einer niedrigeren Steuer. Im Klartext heißt das: An Sie wird weniger netto ausgezahlt.
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Was passiert, wenn die neue Regelung der Pendlerpauschale als verfassungsgemäß erklärt wird?
Gar nichts ändert sich für Leute, die den Freibetrag für die ersten 20 Kilometer nicht beantragt haben. Diejenigen, die den Freibetrag beantragt haben, müssen sich allerdings auf eine Steuernachzahlung gefasst machen.