Vor Flüchtlingsgipfel Frauen Union fordert drei Monate Gefängnis für Begrapschen

Berlin · Die Frauen Union hat im Vorfeld ihres Flüchtlingsgipfels am Dienstag in Ludwigshafen eine Haftstrafe von drei Monaten für "Begrapschen" gefordert.

 Annette Widmann-Mauz.

Annette Widmann-Mauz.

Foto: Widmann-Mauz

"Ich erwarte, dass den starken Worten nach der Silvesternacht von Köln nun auch konkrete Gesetzesverschärfungen folgen", sagte die Vorsitzende der Frauen Union Annette Widmann-Mauz unserer Redaktion. "Das sogenannte Begrapschen, also der Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau, muss in jedem Fall mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten belegt werden", forderte Widmann-Mauz. Solche Taten beeinträchtigten die Integrität von Frauen maßgeblich.

Der Flüchtlingsgipfel der Frauen Union in Ludwigshafen sollte sich eigentlich zentral um die Themen Integration und das Leben weiblicher Flüchtlinge in Deutschland drehen. Nun steht auch diese Veranstaltung, die Teil des Wahlkampfs der CDU in Rheinland-Pfalz ist, unter dem Eindruck der Ereignisse der Kölner Silvesternacht.

Als eine Konsequenz aus den massenhaften Übergriffen auf Frauen hatten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Verschärfung des Sexualstrafrechts und eine leichtere Abschiebung ausländischer Täter angekündigt.

Aktuell stimmt Maas gerade einen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht mit den Ländern ab, in dem es darum geht, rechtliche Schutzlücken im Fall von Vergewaltigung zu beseitigen. Widmann-Mauz fordert, dass die weiteren Verschärfungen ebenfalls in dieses Gesetz hinein sollen. Ansonsten müsse dies im parlamentarischen Verfahren nachgeholt werden, kündigte Widmann-Mauz an.

Die Frauen Union will in diesem Gesetz auch noch eine weitere Änderung für einen besseren Schutz von Prostituierten durchsetzen: "In diesen Gesetzentwurf gehört auch ein besserer strafrechtlich bewährter Schutz für Frauen, die zu Prostitution gezwungen werden", sagte Widmann-Mauz. Es reiche nicht, wenn nur jenen Freiern von Zwangsprostituierten Strafe drohe, die Opfer von Menschenhandel seien. "Auch Freier einheimischer Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, müssen strafrechtlich belangt werden können."

(qua)
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