AfD-Chefin Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von Petry

Dresden · Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat einstimmig die Aufhebung der Immunität von Frauke Petry empfohlen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die AfD-Chefin wegen des Verdachts des Meineids.

 Frauke Petry in der AfD-Parteizentrale.

Frauke Petry in der AfD-Parteizentrale.

Foto: dpa, bvj tmk lof fux

Der Ausschuss entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, wie die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) in Dresden mitteilte. Die Staatsanwaltschaft führt seit fast einem Jahr Ermittlungen gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids.

Eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt. Es geht um widersprüchliche Aussagen von ihr und dem AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Ausschuss. Dabei ging es um die Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.

AfD-Chefin begrüßt Entscheidung des Ausschusses

Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsischen Landesvorsitzende.

Petry selbst sieht einem möglichen Verfahren gelassen entgegen. Sollte es tatsächlich ein Gerichtsverfahren geben, "kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen — das war bisher nicht möglich", erklärte Petry am Donnerstag. Sie begrüße die Ausschussentscheidung daher "ausdrücklich".

Auch AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er nach der Sitzung. Die Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sei dem Wahlkampf geschuldet.

Clauß betonte, der Ausschuss habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, "ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt".

Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch, wovon von Seiten der AfD-Fraktion auszugehen war, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen. Petry selbst hatte sich selbst persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäußert.

(das/AFP/dpa)
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