Streit um Sicherungsverwahrung: Fußfessel oder weiter einsperren?
zuletzt aktualisiert: 15.08.2010 - 14:21Düsseldorf (RPO). Im Streit über die Sicherungsverwahrung hat sich FDP-Chef Guido Westerwelle offen gegen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gestellt. Während die FDP darauf setzt, gefährliche Straftäter nach ihrer Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, dringt die Union auf eine so genannte Sicherungsunterbringung, die vom allgemeinen Strafvollzug klar abgegrenzt sein soll.
Westerwelle lehnt das Konzept des CDU-Politikers für eine "Sicherungsunterbringung" klar ab. "Kein vernünftiger Mensch will, dass Gewalt- und Triebtäter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen", sagte der Außenminister. "Aber es muss eben nach den Regeln des Rechtsstaates erfolgen." Man dürfe kein Gesetz beschließen, das sofort an den Gerichten scheitern würde.
De Maizière sagte dem Deutschlandfunk, das Konzept der Sicherungsverwahrung könne zwar auch nicht alle Fälle lösen, "aber es ist eine gute Lösung". Sie bewahre den Rechtsstaat und schütze die Öffentlichkeit. "Wir werden das konkretisieren in Eckpunkten, und das wird kurzfristig dem Justizministerium vorgelegt", sagte er. Damit würden die Öffentlichkeit geschützt und der Rechtsstaat bewahrt. Der Minister wies darauf hin, dass die Regierung bei dem Thema unter Zeitdruck stehe und man deshalb keine lange Grundsatzdebatte führen könne.
Bei der von de Maizière als Alternative vorgeschlagenen Sicherungsunterbringung handelt es sich um eine neuartige geschlossene Einrichtung, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein soll.
Mehr entlassene Straftäter, als erwartet
Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 können einige gefährliche Straftäter, die zu einer Haftstrafe samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, mit ihrer Entlassung rechnen. Das Straßburger Gericht hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war.
Die schwarz-gelbe Regierung muss daher eine andere Lösung finden. Bundesweit sind mehrere als gefährlich geltende Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Die Zahl der Sicherungsverwahrten, die noch in diesem Jahr in Freiheit kommen könnten, ist offenbar höher als bislang bekannt. Nach einem Bericht des Magazins "Focus" könnten aufgrund der Gerichtsentscheidung bereits im laufenden Jahr etwa hundert Schwerstverbrecher entlassen werden, in den folgenden Jahren weitere 200. Das Bundesjustizministerium ging bisher von bis zu 80 Betroffenen aus.
Rechtliche Probleme bei neuer Sicherungsverwahrung
Staatssekretär Max Stadler vom Bundesjustizministerium reagierte skeptisch. "Die Rechtsauffassung, der Bund könne mit einer neuen Form der zwangsweisen Unterbringung auch die Altfälle erfassen, halte ich für unzutreffend", sagte der FDP-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Focus". Er könne "nur davor warnen, jetzt wieder den gleichen Fehler zu begehen und ein Gesetz mit Verfallsdatum zu machen, das später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert würde".
Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm sagte dem "Focus", die drohende Entlassung so vieler sicherungsverwahrter Sexualverbrecher sei "für die Gesellschaft nicht zu verkraften". Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) kündigte an, er werde sich "mit Händen und Füßen" dagegen wehren, dass in seinem Bundesland auch nur "ein einziger dieser als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter" entlassen werde. Sein sächsischer Kollege Jürgen Martens (FDP) setze dagegen auf die Einsicht der Täter. Er hoffe, dass bis zu einem Drittel der Verwahrten sich womöglich "freiwillig" in den Maßregelvollzug einweisen lässt.
Die namhafte Opferanwältin Marion Zech hält es für skandalös, dass "der Staat gefährliche Straftäter sehenden Auges auf die Gesellschaft loslässt." Es sei "geradezu perfide", dass die Täter in manchen Fällen so schnell entlassen würden, dass sich weder sie noch die Opfer auf diese Situation einstellen könnten, sagte sie "Focus". Zech vertrat unter anderem die Eltern der 1996 ermordeten siebenjährigen Natalie, deren Tod zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung führte.
Der renommierte Kriminalpsychologe Thomas Müller beklagte, derzeit werde in der Bundesrepublik "ohne Not ein System zerstört, dass die Bevölkerung in den vergangenen Jahren vor als gefährlich identifizierten Straftätern geschützt hat". Juristen und Politiker nähmen sich heraus, für die Gesamtgesellschaft Risiken in Kauf zu nehmen, die sie nicht tragen können.
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