Neues Prostitutionsgesetz Familienministerium will Sexparties in Bordellen unterbinden

Berlin · Betreiber von Bordellen sollen künftig verpflichtet werden, bei der Anmeldung ihrer Etablissements ein detailliertes Geschäftskonzept vorzulegen. Ein Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz sieht vor, dass nur die Bordelle zugelassen werden sollen, in denen die Prostituierten Kunden und Sexpraktiken frei wählen können.

Gangbangs und Flatrate-Sex in Bordellen soll unterbunden werden
Foto: dpa, br_gr mg

Diese Regelung kündigte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Donnerstag in Berlin an. Umstrittene Angebote wie Flatrate- oder Gangbang-Parties sollen durch die Neuregelung unterbunden werden.

Mit dem Gesetz, das nun in die Ressortabstimmung geht, wird erstmals eine Erlaubnispflicht für Bordelle eingeführt. Die Betreiber müssen demnach "zuverlässig" sein und dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein - etwa wegen Menschenhandels. Auch die Mitgliedschaft in einem verbotenen Rockerclub kann dazu führen, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird.

Gesundheitsberatung für Prostituierte wird zur Pflicht

Ein Weisungsrecht der Betreiber gegenüber den Prostituierten soll es nur für die allgemeinen Rahmenbedingungen geben - etwa die Arbeitszeiten -, nicht aber für die Ausübung bestimmter Praktiken.

Neu geschaffen wird aber auch eine Anmeldepflicht für die Prostituierten. Sie müssen dafür persönlich bei den Behörden vorstellig werden. Verpflichtend ist auch eine Gesundheitsberatung. Hier gilt eine Sonderregelung für junge Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren: Sie müssen halbjährlich zur Beratung, für alle anderen gilt eine Zwölf-Monats-Frist. Wer sich nicht an die Anmeldepflicht hält, soll zunächst verwarnt werden. Bei mehrmaligen Verstößen soll ein Bußgeld verhängt werden.

Schärfere Regeln sollen Zwangsprostitution bekämpfen

Eingeführt wird zudem die Kondompflicht - belangt werden dabei aber nur die Freier. Mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr begehen sie der Neuregelung zufolge eine Ordnungswidrigkeit, auch hier droht ein Bußgeld.

Mit der Neuregelung zieht die große Koalition die Konsequenzen aus dem einst von Rot-Grün beschlossenen Prostitutionsgesetz, mit der die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden war. Die Regelung hat nach Ansicht von Kritikern allerdings ungewollt der Zwangsprostitution Vorschub geleistet. Deshalb hatte insbesondere die Union auf schärfere Regelungen gedrungen, was für langwierige Kontroversen in der Koalition gesorgt hatte. Die Neuregelung soll 2016 in Kraft treten.

(RPO, HeBu, mit AFP)
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