Debatte um kriminelle ausländische Jugendliche: Gauweiler: "Deutschland wird am Bahnhof Zoo verteidigt"
zuletzt aktualisiert: 07.01.2008 - 14:47Hamburg (RPO). Zum Start der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler Staat und Politik vorgeworfen, das Problem krimineller ausländischer Jugendlicher vernachlässigt zu haben. "Deutschland wird in der Münchner U-Bahn verteidigt, am Bahnhof Zoo in Berlin und in der Frankfurter Innenstadt", sagte er.
Dies erklärte Gauweiler gegenüber der "Bild"-Zeitung. Angesichts der "zahllosen Verletzten, Beleidigten und sogar zu Tode Gekommenen" sei das, was Staat, Justiz und Polizei dagegen täten, "geradezu läppisch im Vergleich zu den riesigen justiziellen, polizeilichen und militärischen Anstrengungen in Sachen Terrorismus am Hindukusch oder sonst wo".
Gauweiler, der in den 80er Jahren Kreisverwaltungsreferent in München war, sagte weiter: "Es wird zu wenig abgeschoben und zu viel undifferenziert hereingelassen. Jeder weiß das." Weiter sagte er: "Die Promis von Politik und Gesellschaft beobachten die abstoßende Brutalität in unseren U- und S-Bahnen wie aus einer VIP-Loge, aber mit immer mehr Leibwächtern. Dabei ist jede Kellnerin, die nachts mit der S-Bahn nach Hause fährt, im Durchschnitt mehr gefährdet als ein deutscher Minister."
Wachperson in jedem Waggon
Als Sofortmaßnahme schlug der CSU-Politiker vor: "Ab sofort in jedem Waggon von S-Bahnen eine durchsetzungsfähige Wachperson." Dies könne durch einen "Sicherheitsaufschlag auf jeden Fahrschein von zehn Cent, einer Art Sicherheits-Zehnerl", finanziert werden.
Der Gießener Kriminologe Arthur Kreuzer versteht unterdessen die Aufregung um das Thema Jugendkriminalität nur bedingt. "Bis auf wenige Ausnahmen ist das alles schon heute möglich und wird auch praktiziert. Das ist größtenteils eine Phantomdebatte", erklärt er. Auch sein Kollege Rudolf Egg von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden ist skeptisch.
Beispiel Erziehungscamps: Schon heute können jugendliche Straftäter als Alternative zur Untersuchungshaft oder dem offenen Vollzug in Straftäter-Internaten untergebracht werden. Ein Campaufenthalt kann dabei einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern. "Das gibt es schon", betont Egg. "Dafür muss man kein Gesetz ändern."
Auch ein Jugendarrest von wenigen Tagen bis zu vier Wochen kann den Experten zufolge bereits mit den bestehenden Gesetzen verhängt werden. "Das wird auch gemacht", sagt Kreuzer. Wirklich erfolgreich sei diese Strafe allerdings nicht: "Alles, was wir durch die Bewährungsstrafe vermeiden wollen, trifft dann ein", warnt er. Der Kontakt mit anderen Kriminellen ebne den Jugendlichen erst recht den Weg in eine kriminelle Zukunft. "Das ist kein Schuss vor den Bug, sondern geht genau ins Gegenteil."
Das wird auch an der Statistik deutlich: Während die Rückfallquote nach einer Bewährungsstrafe bei etwa 55 Prozent liegt, sind es nach einem Jugendarrest von maximal vier Wochen laut Kreuzer bereits rund 68 Prozent. Bei Jugendstrafen von mindestens sechs Monaten würden sogar 80 Prozent der Täter rückfällig. "Das zeigt, dass der Jugendarrest bei den meisten eher negativ wirkt. Maßnahmen ohne Freiheitsentzug sind deutlich effektiver."
Verschärft werde das Problem dadurch, dass Gefängnisstrafen meist erst Monate oder gar Jahre nach der Tat angetreten würden. Daran könne auch die nun geforderte Beschleunigung der Verfahren kaum etwas ändern, betont Kreuzer. "Es gibt Fristen, die man nicht unterschreiten kann - Sie können die Prozesse nicht beliebig beschleunigen." Eine Kombination aus Bewährungsstrafe und schnellem Warnschussarrest, wie sie von der Union gefordert wird, sei zudem rechtlich ohnehin nicht zulässig, weil niemand doppelt zugleich auf Bewährung und zu einer Haftstrafe verurteilt werden könne.
Abschiebung krimineller Ausländer "höchst problematisch"
Positiv bewertet der Gießener Kriminologe dagegen die vorgeschlagene Erhöhung der Maximalstrafe bei Jugendlichen von zehn auf 15 Jahre - allerdings nicht zur Abschreckung, sondern zum Schutz der Heranwachsenden vor einer lebenslangen Haft nach dem Erwachsenenstrafrecht. Besonders bei schweren Straftaten von 18- bis 21-Jährigen sei dies eine gute Alternative.
Höhere Strafen allein seien jedoch keine Lösung, warnt Egg: "Wenn man den Strafrahmen erhöht, gibt es nicht automatisch weniger Vergehen. Das ist eher eine symbolische Forderung." Effektiver sei es, mehr Polizisten und Wachmänner auf die Straße zu schicken sowie auch in U-Bahnen für Handyempfang und umfassende Videoüberwachung zu sorgen. Nach Angaben der Polizeigewerkschaft GdP ist die Zahl der Polizisten in Deutschland in den vergangenen Jahren jedoch stark gesunken: Allein zwischen 2000 und 2006 sind bundesweit demnach etwa 10.000 Stellen gestrichen worden.
Kreuzer hält auch ein beschränktes Fahrverbot für sinnvoll. Dies könne tatsächlich ein "Schuss vor den Bug" sein, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Eine Abschiebung krimineller Ausländer bereits bei einjährigen Haftstrafen lehnt er dagegen ab. "Das ist höchst problematisch - die Täter sind hier aufgewachsen und haben sich hier so entwickelt. Deshalb tragen wir dafür auch die Verantwortung." Ausnahmen seien allenfalls bei sehr schweren Fällen wie Mord angebracht.
Kinderhilfswerk verlangt stärkere Förderung
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat derweil eine stärkere Förderung von straffällig gewordenen Jugendlichen angemahnt. Wer die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen unterstützen wolle, müsse vor allem an pädagogische Maßnahmen denken, erklärte das Hilfswerk am Montag in Berlin. Dabei seien insbesondere solche Maßnahmen Erfolg versprechend, die Jugendliche dazu befähigten, ihren Alltag selbst zu meistern. Entscheidend sei zudem, sich möglichst früh und intensiv mit den Straftaten von Jugendlichen auseinanderzusetzen.
Der "alleinige Ruf nach Bestrafung und Abschiebung" sei unseriös und zynisch, betonte DKHW-Bundesgeschäftsführerin Heide-Rose Brückner. Wer Jugendliche allein mit Strafmaßnahmen brechen wolle, verlängere nur die schon vorhandene Geringschätzung und Isolierung von der Gesellschaft.
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