Kampf gegen den Terror Geheim-Gremium stuft Gefährder ein

Düsseldorf/Berlin · In NRW entscheidet die "G 10-Kommission" des Landtages, wie intensiv Gefährder beobachtet werden dürfen. Der Verfassungsschutz gibt Empfehlungen ab. Auch Anis Amri war den Sicherheitsorganen bestens bekannt.

 Schwer bewaffnete Polizeibeamte sollen die Weihnachtsmärkte sichern. Auch diese zwei Polizistinnen am Kölner Rudolfplatz tragen jetzt Maschinenpistolen - allerdings ohne Magazine. Im Internet ist ihnen der Spott seit gestern deshalb sicher. Die Polizei Köln kündigte Gespräche mit den Beamtinnen an. Es handle sich um einen Einzelfall.

Schwer bewaffnete Polizeibeamte sollen die Weihnachtsmärkte sichern. Auch diese zwei Polizistinnen am Kölner Rudolfplatz tragen jetzt Maschinenpistolen - allerdings ohne Magazine. Im Internet ist ihnen der Spott seit gestern deshalb sicher. Die Polizei Köln kündigte Gespräche mit den Beamtinnen an. Es handle sich um einen Einzelfall.

Foto: Arton Krasniqi

Auf dem Fahndungsplakat warnt die Bundesanwaltschaft, dass der wegen Terrorverdachts gesuchte Anis Amri gewalttätig und bewaffnet sein könnte. Erkenntnisse, die die Sicherheitsbehörden nicht erst seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt über den 24-jährigen Tunesier vorliegen haben. Seit vielen Monaten wird der europaweit zur Fahndung ausgeschriebene Mann länderübergreifend als islamistischer Gefährder geführt.

In NRW zählt der Verfassungsschutz etwa 50 solcher Personen, über die die Ermittler Erkenntnisse gewonnen haben, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten. Sie werden innerhalb der Behörden auch als "Top-Gefährder" geführt, da sie nicht nur gewaltbereit, sondern "anschlagsbereit" seien. "Sie stehen auf unserem Radar. Wir beobachten sie", heißt es aus Sicherheitskreisen. Gemeint damit ist aber keine 24-Stunden-Observation, die nach Polizeiangaben aus rechtlichen und organisatorischen Gründen auch nicht zu bewerkstelligen sei. "Wir können den Verdächtigen zum Beispiel verbieten, Deutschland zu verlassen, und ihnen den Reisepass wegnehmen", so ein Ermittler. Aber das werde nicht bei allen Verdächtigen gemacht. Jeder einzelne Fall sei gesondert zu bewerten. "Eine Rolle bei der Bewertung spielt auch der Beruf des Verdächtigen. Es macht einen Unterschied, ob er Chemielaborant oder Lagerist ist", so der Insider.

Keine eigenständige Behörde

Besonders problematische Fälle werden kontinuierlich im GTAZ in Berlin diskutiert, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, das Ende 2004 als Reaktion auf die 9/11-Anschläge von New York eingerichtet wurde. Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine Kommunikationsplattform von 40 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Vertreten sind dort unter anderem die Landesämter für Verfassungsschutz, die Landeskriminalämter, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Einer der "schweren Fälle", die in diesem Jahr beobachtet wurden, war nach Angaben von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) auch Anis Amri.

Wenn Gefährder in NRW besonders intensiv, also beispielsweise inklusive Telefonüberwachung beschattet werden sollen, muss ein besonderes Organ des NRW-Landtages zustimmen: die sogenannte G 10-Kommission. Sie heißt so, weil bei der Überwachung von Gefährdern Eingriffe des Verfassungsschutzes in das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis notwendig werden können, das durch den Artikel zehn des Grundgesetztes geschützt ist. Weil es bei der Beobachtung von Gefährdern um eine Maßnahme geht, in die Gerichte aus Geheimnisschutzgründen nicht involviert werden können, ersetzt die G 10-Kommission den richterlichen Beschluss. Sie besteht aus geheim gehaltenen, nicht parlamentarischen Mitgliedern, die aber von den Fraktionen des Parlamentes in dieses Expertengremium entsandt werden. "Überwachungs-Stufe 1" bedeutet: Ein Gefährder wird nur observiert. Wechselnde Teams, teils unter Mithilfe von Landes- und Bundeskriminalamt, verfolgen den Gefährder verdeckt und versuchen, sich einen Überblick über dessen Kontakte und Aktivitäten zu verschaffen. Erst "Stufe 2" ermöglicht auch die technische Überwachung und setzt die G 10-Zustimmung voraus: Wird ein Gefährder dafür freigegeben, darf sein Telefon überwacht werden, was bereits ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist. "Stufe 3" beschreibt den "Großen Lauschangriff", der auch das Verwanzen der Privatwohnung eines Gefährders ermöglicht. Sie wird extrem selten angewandt.

Elektronische Fußfesseln

Die technische Kommunikations-Überwachung (TKÜ), bei der auch der Computer eines Gefährders verwanzt werden darf - etwa mit Hilfe von Trojanern -, wird faktisch nur vom Bundeskriminalamt ausgeführt. Aber selbst in diesen Fällen werden die Verdächtigen nicht rund um die Uhr observiert - heißt: Sie können den Sicherheitsbehörden entwischen. Damit das möglichst nicht mehr passieren kann, macht sich der CDU-Landtagsabgeordnete Henrik Wüst für elektronische Fußfesseln stark. Damit würde man zwar keine Straftaten verhindern, schreibt Wüst auf Twitter: "Aber verlieren würde man damit Gefährder weniger leicht."

(may-)
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