Kontrollgremium des Bundestages Geheimdienstchefs geben erstmals öffentlich Auskunft

Berlin · Irgendwie liegt es in der Natur der Sache, dass die Nachrichtendienstchefs den Kontrolleuren im Bundestag nur hinter verschlossenen Türen Auskunft geben. Nun müssen sie das jedoch erstmals öffentlich tun. Drei Stunden, drei Geheimdienst-Obere und ein striktes Reglement zum Ablauf. Was ist da zu erwarten?

 Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl (l-r), Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm.

Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl (l-r), Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm.

Foto: dpa, cul

Premiere für das Parlament: Die Chefs der drei Nachrichtendienste des Bundes müssen sich an diesem Donnerstag erstmals öffentlich den Fragen des Geheimdienst-Kontrollgremiums im Bundestag stellen.

In einer mehrstündigen Anhörung befragen die Abgeordneten den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, und den Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm.

Das Parlamentsgremium ist für die Kontrolle der drei Geheimdienste des Bundes zuständig. Üblicherweise tagt die - derzeit neunköpfige - Runde streng geheim hinter verschlossenen Türen. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag jedoch eine Reform der parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolle auf den Weg gebracht und unter anderem beschlossen, einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der drei Geheimdienst-Chefs zu veranstalten.

Dies ist nun die erste Anhörung dieser Art. Themen sind unter anderem die großen Blöcke Terrorbekämpfung, Cyberspionage und Geheimdienst-Reformen. Außerdem können die Abgeordneten Fragen zu "aktuellen" Themen stellen.

Wie läuft das Ganze ab? Die Geheimdienstchefs werden gemeinsam angehört. Zu Beginn (10 Uhr) haben sie die Gelegenheit, ein kurzes Eingangsstatement abzugeben. Danach folgen mehrere Frage-Runden.
Jeder Abgeordnete hat pro Runde fünf Minuten Zeit - für seine Fragen und die dazugehörigen Antworten. Für die Anhörung sind insgesamt rund drei Stunden angesetzt.

Der Vorsitzende des Kontrollgremiums, Clemens Binninger (CDU), betonte, es handele sich nicht um ein Verhör oder eine Zeugenvernehmung. "Das ist, kann und soll auch nicht ein Untersuchungsausschuss light sein." Das Format ähnele eher einer Sachverständigenanhörung. Im Vordergrund stehe der Versuch, die Nachrichtendienste "aus der Grauzone" zu holen.

Aber was bringt es, wenn Abgeordnete in öffentlicher Sitzung nach Dingen fragen, über die sie in geheimer Sitzung schon weit mehr gehört haben - unter dem Siegel der Verschwiegenheit? Werden die Nachrichtendienstchefs in der öffentlichen Runde überhaupt Substanzielles offenbaren? Die Geheimhaltung an sich ist schließlich nicht aufgehoben.

Der Vize-Vorsitzende des Kontrollgremiums, André Hahn (Linke), befürchtet, dass sich der Erkenntnisgewinn eher in Grenzen halten dürfte. In dieser Konstellation könnten die Parlamentarier "eigentlich nur Fragen stellen (...), deren Antworten sie schon kennen", beklagte er. Hahn hätte es besser gefunden, wenn auch andere Abgeordnete des Parlaments ein Fragrecht bekommen hätten - und wenn die Anhörung vor der Bundestagswahl stattgefunden hätte.

Binninger verteidigte den vereinbarten Ablauf und den Zeitpunkt dagegen. Im Wahlkampf wäre eine solche Anhörung nicht dienlich gewesen, und vorher habe die Zeit dazu gefehlt, sagte er. Außerdem sei er zuversichtlich, dass genug Substanzielles herauskomme. "Es ist in jedem Fall ein Gewinn, so ein Format zu haben."

(csr)
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