Mehr Transparenz Schäuble schafft neues Online-Register gegen Geldwäsche

Berlin · Ab Ende 2017 soll jeder im Internet in einem Transparenzregister sehen können, wem ein Unternehmen oder eine Stiftung gehört. Damit will der Bundesfinanzminister gegen Briefkastenfirmen und Terrorismusfinanzierung angehen.

 Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will effektiver gegen Geldwäsche vorgehen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will effektiver gegen Geldwäsche vorgehen.

Foto: rtr, MDJ

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bis Ende 2017 ein nationales elektronisches Transparenzregister einführen. Es soll Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten — den tatsächlichen Eigentümern — aller deutschen Unternehmen und so genannter Trusts (Stiftungen) enthalten und für Jedermann im Internet öffentlich zugänglich sein. Das geht aus dem Gesetzentwurf Schäubles zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie hervor, der unserer Redaktion vorliegt.

Er wurde am Donnerstag in die Abstimmung mit den übrigen Bundesministerien gegeben und soll Ende Januar vom Kabinett verabschiedet werden. Das Transparenzregister ist Teil des Zehn-Punkte-Aktionsplans, den Schäuble nach der Enthüllung der "Panama Papers"-Affäre im April aufgestellt hatte. In dem südamerikanischen Land hatte die Kanzlei Mossack Fonseca als Dienstleister für Kunden aus aller Welt über 300.000 Briefkastenfirmen geschaffen. Die von einem Informanten an ausgesuchte Medien gespielten vertraulichen Unterlagen der Kanzlei belegten legale Strategien der Steuervermeidung, aber auch Steuer- und Geldwäschedelikte, den Bruch von UN-Sanktionen sowie andere Straftaten durch Kunden der Kanzlei.

Die Transparenzregister, die alle 28 EU-Staaten einführen müssen und die miteinander vernetzt werden sollen, sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren. "Der Zugang zum Transparenzregister wird grundsätzlich für jedermann öffentlich ausgestaltet", heißt es im Gesetzentwurf. Das Register fungiere als Internet-Portal, auf dem Dokumente aus dem Handelsregister und anderen öffentlich zugänglichen Quellen abrufbar seien. Nur wenn sich ein Firmeneigentümer nicht aus diesen Quellen ableiten lasse, verlangt der Gesetzgeber von ihm künftig eine Meldung. Diese Lösung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen begrenzen. Zur Finanzierung des Registers sollen Gebühren von den erfassten Unternehmen und für die Einsichtnahme erhoben werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch schärfere neue Auflagen für alle Güterhändler und Glücksspielanbieter sowie schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Wer gegen die Geldwäsche-Vorschriften verstößt, soll künftig bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro bestraft werden können. Bisher gilt eine Grenze von 100.000 Euro. Für Kredit- und Finanzinstitute können Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder eine umsatzbezogene Geldbuße fällig werden.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung funktionieren vor allem über hohe Barzahlungen. Um diese einzudämmen, sollen Güterhändler die strengen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe ab 10.000 Euro tätigen oder erhalten. Bisher galt hier eine Grenze von 15.000 Euro. Über Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter hinaus sollen künftig "sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen" so genannte geldwäscherechtlich Verpflichtete werden. Zu den Verpflichteten zählen schon jetzt auch Notare, Immobilienmakler, Finanzdienstleister. Eine Ausnahme ist für staatliche Lotterien vorgesehen, soweit die Teilnahme in Lottoannahmestellen vertrieben wird.

Durch das Gesetz wird auch neu geregelt, wo diejenige Stelle angesiedelt sein soll, die Geldwäschedelikte ahndet. Bislang war dafür das Bundeskriminalamt im Geschäftsbereich des Innenministeriums zuständig. Künftig soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in den Generalzolldirektion übersiedeln, die dem Finanzminister untersteht.

(mar)
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