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Sicherungsverwahrung: "Genaue Überprüfung von Straftätern"

zuletzt aktualisiert: 01.12.2010 - 12:06

Berlin (RPO). Norbert Geis, für die CSU im Bundestag und dort Mitglied des Rechtsausschusses, äußert sich im Interview mit unserer Redaktion zu dem Übergriff des entlassenen Sexualstraftäters von Duisburg. Er fordert, Straftäter noch genauer zu überprüfen, bevor sie aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden.

Braucht Deutschland eine härtere Gangart gegen Sexualstraftäter?

Norbert Geis: Das Beispiel in Duisburg zeigt, dass Sexualstraftäter, bevor sie aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, sehr genau überprüft werden müssen. Natürlich kann man das Restrisiko nie hundertprozentig ausschließen, aber schon die hohe Rückfallquote von Sexualstraftätern sollte uns zu mehr Vorsicht mahnen.

Was konkret fordern Sie in Sachen Sicherungsverwahrung?

Geis: Straftäter müssen vor ihrer Entlassung genauer überprüft werden. Natürlich bleibt immer ein Restrisiko, aber im Laufe der Sicherungsverwahrung gibt es die Möglichkeit, einen Straftäter sehr genau zu beobachten. Davon muss konsequent Gebrauch gemacht werden.

Welche Fehler hat die Polizei beim aktuellen Fall in Duisburg gemacht (sie stellte die Observation von Rikardo K. acht Tage nach seiner Entlassung ein)?

Geis: Wenn schon die Entscheidung getroffen wird, dass ein Straftäter nach der Entlassung weiter überwacht werden muss, sind acht Tage natürlich viel zu wenig. Von einem Sexualstraftäter darf bei seiner Entlassung keine Gefahr mehr ausgehen. Wenn er dann doch überwacht werden muss, sollte diese Überwachung natürlich für einen deutlich längeren Zeitraum angesetzt werden.

Was sagen Sie dazu, dass der Mann direkt gegenüber einer Schule einzieht?

Geis: Wenn der Mann bei seiner Entlassung als geheilt galt, ist es im Prinzip unwichtig, wo er wohnt. Er kann schließlich zu jeder beliebigen Schule spazieren. Aber wenn ein Täter schon observiert werden muss, dann ist ein solcher Wohnort natürlich sehr unglücklich. Es bleibt festzuhalten: Von einem Sexualstraftäter darf bei einer Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nach menschlichem Ermessen einfach keine Gefahr mehr ausgehen.

Johannes Bornewasser führte das Gespräch.

Quelle: born

 
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