Eilantrag von Monsanto abgelehnt Genmais bleibt verboten

Braunschweig (RPO). Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Eilantrag des Saatgutkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot für den Genmais "MON 810" abgelehnt.

Das ist der Genmais MON810
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Foto: ZB

Neuere Untersuchungen deuteten darauf hin, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen zu bekämpfende Schädlingen wirke, sondern auch gegen weitere Insekten, begründete das Gericht am Dienstag in Braunschweig seine Entscheidung. Bei Anbau des Genmaises bestehe daher eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein Verbot verlange.

Für ein Anbauverbot seien gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über zweifelsfreie Umweltgefahren nicht notwendig, betonte das Gericht. Es genügten neue Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Bei der Risikoermittlung habe zudem das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Beurteilungsspielraum.

Beim Genmais MON 810 habe die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und sie willkürfrei bewertet, betonte das Gericht. Aktuelle Studien gingen auch davon aus, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten könnten, als bisher angenommen. Gesicherte Erkenntnisse, dass der Anbau der Genmaissorte zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe, gebe es allerdings nicht.

Mit der Eilentscheidung hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbotes bestätigt. Monsanto kann gegen Eilentscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen.

(AP)
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