Verwandtenaffäre Strafbefehl gegen Ehefrau von Ex-CSU-Fraktionschef Schmid

Augsburg · Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen bayerischen CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid und dessen Ehefrau ist diese überraschend per Strafbefehl verurteilt worden.

 Georg Schmid muss sich in der Verwandtenaffäre vor Gericht erscheinen.

Georg Schmid muss sich in der Verwandtenaffäre vor Gericht erscheinen.

Foto: dpa, geb fpt sja

Gertrud Schmid war im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre angeklagt, weil sie ihrem Mann beim Betrug der Sozialkassen geholfen haben soll. Sie erhielt wegen Beihilfe einen Strafbefehl über insgesamt 13.200 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Ausburg am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Georg Schmid muss sich nun vom kommenden Montag an allein vor dem Amtsgericht verantworten. Als Landtagsabgeordneter soll er seine Frau mehr als zwei Jahrzehnte lang als Mitarbeiterin beschäftigt und auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt haben. Da er seine Frau als angeblich Selbstständige bezahlte, soll er so die Sozialkassen um Beiträge von mindestens 340.000 Euro geprellt haben.

Der CSU-Politiker ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags. Etliche Abgeordnete hatten jahrelang Ehepartner oder Kinder weiterbeschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Sie nutzten eine Altfallregelung weiter.

(dpa)
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