Interview mit Finanzminister Unland Streit um den "Soli": Sachsen attackiert NRW

Düsseldorf · Auf die Aufkündigung der bisherigen Regeln des Länderfinanzausgleichs durch Nordrhein-Westfalen hat jetzt die sächsische Regierung reagiert. Sie wirft der rot-grünen Koalition in Düsseldorf vor, mit ihrer Positionierung gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Unsere Redakteurin Birgit Marschall sprach darüber mit Sachsens Finanzminster Georg Unland.

 Sachsens Finanzminister Georg Unland: "Dafür habe ich keinerlei Verständnis."

Sachsens Finanzminister Georg Unland: "Dafür habe ich keinerlei Verständnis."

Foto: dpa

Nordrhein-Westfalen stellt im bestehenden Länderfinanzausgleich eine ungerechte Schieflage fest: Es finde eine Umkehrung der Verhältnisse von Reich zu Arm statt, so dass sich die Armen (zB die ostdeutschen Länder) entschulden könnten, während die Reichen (z.B. NRW) dafür neue Schulden aufnehmen müssen. Haben Sie Verständnis dafür?

Unland: Nein, dafür habe ich keinerlei Verständnis. Der Standpunkt der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen widerspricht der geltenden Verfassungslage, der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und den Fakten.

Die zum Teil finanzkraftabhängige Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern kann nicht zu einer "Umkehrung" von einem steuerstarken zu einem steuerschwachen Land führen.

Man muss der Kritik Nordrhein-Westfalens die Realität der Zahlen entgegenstellen: Nach Länderfinanzausgleich hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 pro Kopf an Steuern und steuerähnlichen Einnahmen rd. 106 EUR je Einwohner mehr zur Verfügung als Sachsen. Übertragen auf den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalens ist das ein Betrag von rd. 1,9 Mrd. EUR! Eine Umkehr von Reich zu Arm kann man daraus wohl nicht folgern.

Wie reagieren Sie auf den impliziten Vorwurf, die Ost-Länder sanierten ihre Haushalte auf Kosten des Westens?

Unland: Die Tatsache, dass einige Länder in der Lage sind ihre Schulden zurückzuführen, ist das Ergebnis der Arbeit der vergangenen Jahre und nicht auf den Länderfinanzausgleich zurückzuführen. Die steigenden Steuereinnahmen der letzten Jahre schufen die Möglichkeit, die Haushalte in den westdeutschen Ländern auszuweiten.

In den ostdeutschen Bundesländern mussten hingegen die steigenden Steuereinnahmen zur Kompensation der sinkenden Solidarpaktmittel verwendet werden, so dass die Haushalte mehr oder weniger konstant blieben.
So sind die Ausgaben der westdeutschen Länder sind im Zeitraum von 2005 bis 2012, also der Geltungsdauer des aktuellen Finanzausgleichssystems, um 11 bis 27 Prozent angestiegen.

Im gleichen Zeitraum änderten sich die Ausgaben der ostdeutschen Länder um zwischen -4 und +5 Prozent. Während in Sachsen die Ausgaben um 3 Prozent anstiegen, gönnte sich NRW einen Zuwachs von über 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer, solchen Vorwürfen Substanz abzugewinnen.

Was hat Sachsen bei der Haushaltskonsolidierung besonders gut gemacht, das vorbildlich auch für Länder wie NRW sein könnte?

Unland: Es steht mir nicht zu, die Haushalte anderer Länder zu bewerten. Ich kann nur feststellen, dass sich unbequeme Einschnitte auf längere Sicht auszahlen und manchmal unabwendbar sind, um den Haushalt eines Landes auf Kurs zu halten.

Auch ist es wichtig, zwischen der kommunalen Ebene und dem Land eine stabile Partnerschaft zu entwickeln. Wir haben in Sachsen damit bislang gute Erfahrungen gemacht und davon profitieren auf Dauer beide Seiten.

Warum wäre eine Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs falsch?

Unland: In der jetzigen Form hat dieser Vorwegausgleich die Funktion, den eigentlichen Länderfinanzausgleich überhaupt erst finanzierbar zu machen, da die Finanzkraftunterschiede zwischen Ost und West andernfalls eine Reihe von Ländern überfordert hätten.

Zur Finanzierung der Eingliederung der ostdeutschen Bundesländer in das Finanzausgleichssystem Gesamtdeutschlands hat der Bund seinerzeit Anteile an der Umsatzsteuer an die Länder abgegeben. 2013 entsprach dieser Anteil einem Betrag von rund 12 Mrd. Euro, wobei die Bilanz für Nordrhein-Westfalen 2013 immer noch positiv ausfällt.

Um es deutlich zu sagen: die Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer in den Umsatzsteuervorwegausgleich hat der Bund bezahlt. Nun eine Reform zu fordern, die in NRW zu Mehreinnahmen von rund 860 Mio. EUR führt und vom Bund außerdem fast eine Milliarde EUR zusätzlich verlangt, halte ich für vermessen, zumal fast ausschließlich NRW in dieser Größenordnung profitieren würde.

Wie würde die Integration des Soli in die Einkommensteuer auf die Ost-Länder wirken? Und was fordern Sie, um die Nachteile für den Osten aufzufangen?

Unland: Die Verteilung der Einkommensteuer selbst ist in Deutschland schon wegen der nach wie vor herrschenden Unterschiede im Lohnniveau sehr unausgewogen.

Eine Integration des Solidaritätszuschlages in die Einkommensteuer würde zwar zu Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden führen, faktisch aber die bestehenden Finanzkraftunterschiede nur noch weiter verstärken — die Schere zwischen finanzstarken und schwachen Ländern würde weiter auseinander gehen.

Das kann keine Lösung sein. Bei der Diskussion um die Zukunft des Länderfinanzausgleiches muss vielmehr dringend eine Lösung für die weit unterdurchschnittliche Finanzkraft der Kommunen in den ostdeutschen Ländern gefunden werden. Ähnlich wie bei den Ländern, stehen den Kommunen in Ostdeutschland bei den Steuereinnahmen weniger als die Hälfte des Bundesdurchschnitts zur Verfügung.

Im Ausgleichsystem wird diese prekäre Lage jedoch obendrein nur zu 64 Prozent berücksichtigt. Insgesamt leisten die ostdeutschen Länder durch den Wegfall des Solidarpaktes II einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichssystems in Höhe von 16 Mrd. Euro — mehr geht nicht.

(mar)
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