Wirt muss Parteiveranstaltung zulassen Gericht kassiert AfD-Verbot im Münchner Hofbräukeller

München · Juristischer Sieg für die Alternative für Deutschland (AfD): Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der Partei seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen.

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Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das hat das Landgericht München entschieden. Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken abgesagt. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage gegen den Wirt ein.

Wirt Friedrich Steinberg sagte am Donnerstag zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts: "Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel." Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. "Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht."

Der Vorsitzende des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "schallende Ohrfeige für SPD und CDU". Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.

(felt/dpa)
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