Klage abgewiesen Gericht macht Weg für Widerholung der Dortmunder OB-Wahl frei

Gelsenkirchen/Dortmund (RPO). Der Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl in Dortmund steht jetzt auch aus juristischer Sicht nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die einzige noch anhängige Klage gegen die Wiederholung der OB-Wahl als unzulässig ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Damit kann der Urnengang nun vermutlich wie geplant am 9. Mai - dem Tag der NRW-Landtagswahl - stattfinden. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klage ist nach Auffassung der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts unzulässig, da es sich bei dem Kläger um einen wahlberechtigten Bürger handelt, der durch die Wahlprüfungsentscheidung nicht in den eigenen Rechten verletzt werde. Das Kommunalwahlgesetz gewähre dem Wahlberechtigten nur einen Anspruch darauf, dass Wahlfehler korrigiert werden, nicht aber dass eine Entscheidung des Wahlprüfungsorgans über die Ungültigkeit der Wahl aufgehoben wird.

Um den Ausgang der Kommunalwahlen vom 30. August gab es in Dortmund Streit, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein Finanzloch in Millionenhöhe bekannt geworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Gegen die Wahlen waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen. Der Dortmunder Stadtrat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.

Gegen den Beschluss des Stadtrates gingen mehr als ein Dutzend Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Davon richtete sich allerdings nur eine Klage gegen eine Wiederholung der OB-Wahl, die übrigen wenden sich gegen eine Neuauflage der Wahl zum Stadtrat beziehungsweise zu den Bezirksvertretungen.

(DDP/sdr)
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