Streit um Flüchtlingsstatus Syrische Kriegsdienstverweigerer gewinnen vor Gericht

Bautzen · Mehrere Kriegsdienstverweigerer aus Syrien werden in Deutschland doch als Flüchtlinge anerkannt. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Richter in Bautzen widersprachen damit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

In den zu verhandelnden Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Syrern lediglich subsidiären Schutz zugestanden, was Einschränkungen etwa beim Familiennachzug zur Folge hat. Dagegen hatten die Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden geklagt. Diese waren allerdings zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. Die Berufungsverhandlungen wurden nun am Mittwoch vom sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden.

Syrischen Wehrdienstverweigerern drohe in ihrer Heimat politische Verfolgung, deshalb hätten sie in Deutschland Anspruch auf einen Flüchtlingsstatus, entschied der 5. Senat des OVG. Die Urteile zu den Fällen wurden am Donnerstag veröffentlicht. Anders als beim subsidiären Schutz setze der Flüchtlingsstatus voraus, dass die Betroffenen nicht nur mit staatlicher Verfolgung rechnen müssten, sondern ihnen diese wirklich drohe. Dies sei bei Wehrdienstverweigerern der Fall, weil sie von syrischen Behörden als Oppositionelle behandelten würden, urteilte das OVG.

Die Frage ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer umstritten. Das Oberverwaltungsgericht von NRW hatte im Mai 2017 ganz anders als das OVG Sachsen geurteilt: Die Richter in Münster entschieden, dass jemand keinen Anspruch auf einen Flüchtlingsstatus habe, wenn er aus Syrien geflohen sei, um dem Militärdienst zu entgehen.

Das OVG in Bautzen ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen können die Beteiligten nun allerdings Beschwerde einlegen.

(wer)
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