Mannheim Gericht untersagt Überstellung von Asylbewerber nach Ungarn

Mannheim · Deutschland darf einen syrischen Asylbewerber nicht nach Ungarn überstellen, weil ihm dort eine unmenschliche Behandlung droht. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

 Die Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn wurde gerichtlich untersagt

Die Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn wurde gerichtlich untersagt

Foto: dpa, pse hpl jai

Geklagt hatte das Bundesamt für Migration, weil es eine Überstellung des über Ungarn nach Deutschland gekommenen Asylbewerbers erreichen wollte. Der Mann hatte zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht bekommen. Nun wies der VGH auch die Berufung ab.

Die Mannheimer Richter betonen, zum Zeitpunkt seiner Flucht 2014 habe dem Syrer in Ungarn die willkürliche Verhaftung gedroht. Das System sei rechtlich und in der Praxis "in erheblichem Maße mängelbehaftet". Die Richter sprachen von hygienischen Missständen und Brutalität des Gefängnispersonals. Weil dem Mann eine unmenschliche Behandlung gedroht habe, dürfe sich Deutschland nicht auf die sogenannten Dublin-Regeln zurückziehen, sondern sei verpflichtet, den Asylantrag in Deutschland zu prüfen. "Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn mittlerweile verbessert hätten, wäre dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik nicht entfallen", so das Gericht.

(crwo/KNA)
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